Wir wollen hier nicht Kraut und Rüben vermischen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre. Daran gibts nichts zu rütteln. Hier wurde eine Richtlinie der EU in sämtlichen Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt.
Der Gesetzgeber sieht hier keine eigene Regelung für Gebrauchtwagen vor.
Was aber möglich ist, ist dass die Parteien für Gebrauchtwagen die länger als 1 Jahr zugelassen sind, eine Verkürzung der Gewährleistung auf 1 Jahr vereinbaren können.
Das mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist korrekt.
Die Regelung mit den 2 Jahren Gewährleistung gilt normalerweise nur für neue Artikel. Auf gebrauchte Artikel (nicht nur Gebrauchtwagen) hat man normalerweise nur 1 Jahr Gewährleistung.