Tieferlegung 318i

  • und im falle eines unfalls nehmen sie dein auto auseinander und stellen fest , daß du mit nicht eingetragenen federn fährst.... sprich ohne versicherungsschutz !!
    wie clever !!!! und das ganze wegen ein paar euro.... aber wie schon gesagt die federn alleine gehen nicht !! wollte ich gerne machen ... hab mich jetzt aber für h&r entschieden,weil es dort die entsprechenden unterlagen dabei gibt !!


    ob jemand ohne versichrungsschutz fahren möchte bleibt jedem selbst überlassen , nur sollte man sowas nicht beführworten oder dazu raten


    gruß armin

  • Hallo!


    Die Federn sind durch die EU ABE schon mit dem Fahrzeug freigegeben. Die Sportstoßdämpfers unterscheiden sich nicht von den Serienstoßdämpfern außer natürlich die Dämpfer kraft. Wichtig ist das man nur Federn vom selben Fahrzeug verwendet. Also 320i in 320i und nicht 325i in 320i!


    Somit ist der Umbau eigentlich Eintragungsfrei da Original Teile verwendet werden die durch die Betriebserlaubnis schon zugelassen sind. Man kann auch Zubehör Sportstoßdämpfer (z.B. Sachs Performance)ohne Eintragung verwenden solang sie die Serienmaße haben! Das ist keine Veränderung am Fahrzeug!


    Das ist mein Wissensstand!
    Falls das einer umbauen möchte, erkundigt euch bitte selber nochmal beim Händler oder Dekra.


    Grüße, Robert

    BMW 320i Touring Titanium Silber, ///M-Sportlenkrad,Comfort-Paket,PDC V/H,Navi Buisness,Panorama,Sitzheizung,Lichtpaket,Außenspiegelpaket,HIFI Prof.,CD Wechsler, ...


    Einmal editiert, zuletzt von BMW-320i-Touring ()

  • Zitat

    Original von ameise2705
    und im falle eines unfalls nehmen sie dein auto auseinander und stellen fest , daß du mit nicht eingetragenen federn fährst.... sprich ohne versicherungsschutz !!
    wie clever !!!! und das ganze wegen ein paar euro.... aber wie schon gesagt die federn alleine gehen nicht !! wollte ich gerne machen ... hab mich jetzt aber für h&r entschieden,weil es dort die entsprechenden unterlagen dabei gibt !!


    ob jemand ohne versichrungsschutz fahren möchte bleibt jedem selbst überlassen , nur sollte man sowas nicht beführworten oder dazu raten


    gruß armin


    Die Frage ist, warum der Unfall zu stande gekommen ist. Ist es einfach nur ein Auffahrunfall, wird Dir keiner den Versicherungsschutz verwehren nur weil Du nicht zugelassene Teile am Auto verbaut hattest.


    Anders sieht es aus, wenn Du von der Fahrbahn abgekommen bist und das lässt sich auf die Änderung am Fahrwerk zurück führen.


    Göran


  • .....laut aussage meines bmw händlers sind die m- federn mit normalen fahrwerk nicht freigegeben !! die gleiche aussage bestätigt mir die dekra !! die federn dürfen nur mit m-technikdämpfer und stabis verbaut werden. dafür gibt es dann auch von bmw eine freigabe !
    ich glaub nicht das die richtlinien in den bundesländern verschieden sind.
    aber oft gibt es da ja mann fragt 3 leute und hat 4 meinungen.
    gruß armin

  • armin


    Stimmt, deswegen muß man ja auch zur Dekra oder TÜV und dort eine Abnahme machen, da BMW diese Kombination so nicht anbeitet, aber es geht und das war ja die Frage in diesem Thread.


    Göran

  • ZUM THEMA M-Federn mit Original Dämpfer:


    ...ich bin Görans Meinung! Schließlich muss eine Unfallkausalität vorhanden sein.
    Welcher Sachverständige soll hier einen "Strick" drehen können und behaupten, dass dieser Unfall aufgrund des Einbaus der Orignal BMW M-Federn passiert ist. (-15mm)


    Mir ist ein Fall bekannt (in Österreich wo sicherlich eines der strengsten Auflagen im EU Raum herrschen) wo ein Unfall mit Todesopfer passiert ist und das mit NICHT typisierten Fahrzeugänderungen (Tieferlegungsfedern) und es konnte deswegen aber die Versicherung nicht leistungsfrei bleiben weil die Federn ja "Typengenehmigt" waren.
    Einer Strafe bzgl. Nichteintragung JA - aber Leistungsfreiheit in diesem Fall NEIN! Es gibt hier eine Oberstgerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 1998? ?( (Müsste ich nochmals genau nachforschen)
    Aber wie gesagt - dies gilt für Österreich! 8)


    In diesen Fällen geht es immer um den kausalen Zusammenhang und um nichts anderes! Die Beweislast liegt beim Versicherer und "DIE" haben es vor dem Richter gegen den Konsumenten ja NIE leicht)



    Gruß Markus