Eisbrocken vom Hausdach - Karosse und Panoramaglasdach defekt - EDIT 31.12.2010 - Fertig (noch nicht ganz)

  • Ich würds nicht tollerieren ;) ob man es tollerieren kann muss jeder selbst entscheiden.

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • Ich würds nicht tollerieren ;) ob man es tollerieren kann muss jeder selbst entscheiden.


    Die Frage geht eher in der Richtung - was technisch möglich ist.

    gruss Stephan


    21Jahre BMW - davon 12 Jahre E91


  • Das darf nicht zu sehen sein, da wurde nicht sauber gearbeitet und das würde ich reklamieren.


    Mal ne andere Frage, hatt der Sachverständige auch einen Minderwert des KFZ ermittelt?
    Das übersehen oder vergessen die mal ganz gerne.


    Letzten Endes ist es jetzt ein Ufallfahrzeug und du möchtest ja sicherlich nen Ausgleich, wenn man es so nennen kann.


  • Zu deinem Thema,


    Ordentlich Fotos machen und Zeugen dazu holen.


    Bezahlst du für den Stellplatz?
    Ist es ein Stellplatz?
    Würde das Dach schonmal geräumt?
    Sind Hinweisschilder aufgestellt das dort bei Schnee nicht zu parken ist ?


    Schreib die Hausverwaltung oder den Hauseigentümer an und ruf ihn an, sprech mit ihm.
    Wenn er sich Quer stellt Anwalt nehmen und abklären was für Chancen du hast.

  • Hi,


    ich bin Miteigentümer diese Hauses, ahben aber eine Hausverwaltung die alles in der Hand hat und auch dafür bezahlt wird.


    Für den Stellplatz zahle ich natürlich nicht, ist aber ein im Bauplan eingezeichneter und mir zugewiesener Stellplatz/Carport .


    Das Dach wurde kein einziges Mal geräumt, Hinweisschilder sind natürlich auch nicht vorhanden.


    Ist natürlich die Frage inwieweit ich als Eigentümer dafür hafte für meinen eigenen Schaden !?!?! Wenn das so ist müßte meine Freundin (ihr gehört ja das Auto) Regressansprüche gegen mich stellen oder? Damit wir überhaupt eine Chance haben....


    Habe mal einige zeit mit google verbracht, sehr viele "unterschiedliche" Meinungen, habe dann spezifisch nach Gerichtsurteilen gesucht!


    http://www.haus.de/PH2D/ph2d.htm?snr=10746&snr2=10745



    Ich glaube die Rechtssprechung ist wohl deutlich oder? WIr haben in OWL eine schneearme Region und somit müßte ich für den Schaden (schätze mal ca. 4000 EUR) selber aufkommen?!?! :evil:

  • Ich würde Morgen die Hausverwaltung anrufen und denen mitteilen das du auf deinem Stellplatz geparkt hast und durch ein nicht geräumtes Dach eine Schneelawine gelandet ist.


    Wenn die dann sagen alles klar melden wir der Versicherung und die Versicherung sagt wir übernehmen, sofort einen Anwalt und einen Gutachter deiner wahl einschalten.
    Beides muss die Versicherung tragen.


    Wenn die sich Quer stellen würde ich auch zum Anwalt gehen, ich denke du hast da gute Chancen aber genau kann dir das nur ein Anwalt sagen und nimm nur einen der in die Richtung Spezialisiert ist.

  • Entscheidend aus dem Link ist wohl das hier:


    "Der Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers darf kein größeres Gewicht beigemessen werden, als der Sorglosigkeit eines Autofahrers, der nach erheblichem Schneefall so im Bereich eines Hauses parkt, dass eine Dachlawine den Wagen erreichen kann. Jeder Autofahrer weiß ebenso wie ein Hauseigentümer, dass bei starken Schneefällen Dachlawinen von ungesicherten Dächern fallen können. Der Autofahrer kann sich durch Parken an anderer Stelle viel besser gegen solche Beschädigungen seines Wagens sichern als der Hauseigentümer verhindern kann, dass eine solche Lawine abgeht"


    Wenn so ein massiver Schaden entstanden ist dürfte da mächtig Schnee gelegen haben. Wer da dann noch sein Auto einfach so drunter parkt dürfte vor Gericht kaum eine Chance haben. Wie ich im anderen Thread schon schrieb: Eine Versicherung ersetzt nicht das Gehirn ;)


    SR

  • Das sehe ich anders... wenn er auf einem für ihn zugewiesenem Stellplatz steht und es mehrere Wochen schneit sehe ich die Verantwortung ebenfalls bei der Hausverwaltung.
    Diese hätte "Gefahr im Verzug" erkennen und beseitigen können, zumal ja auch sich Leute dort aufhalten können.


    Anders wenn dort Warnschilder aufgestellt oder nur über Nacht plötzlich viel Schnee gefallen ist.
    arturihno kannst du das Dach einsehen? Also hättest du sehen können das sich viel Schnee darauf befindet?


    Aber lange rede kurzer Sinn, ich würde so machen wie in meinem post 57 geschrieben.

  • Danke für eure Hilfe. Im ersten Moment ist man echt vor den Kopf gestoßen ;(


    Habe jetzt nochmal mit zwei Versicherungsvertretern gesprochen....erste AUssage: keien Chance!.....zweite Aussage: definitiv Haus- und Grundhaftpflicht des Hauses, da es nicht mein Eigentum ist sondern das Auto meiner Freudin. Und Sie ist NICHT Eigentümerin !!


    Bin mal gespannt wie es weitergeht....


    Die Fälle sind so speziell, deswegen verstehe ich auch nicht warum mein Thread von Mods geschlossen wird ... Xenonnachrüstung gibt es wie Sand am Meer, die nicht geschlossen werden! Und solche Sachen ..... :thumbdown: