Ich würde das nicht akzeptieren! Mal eine Zwischenfrage. Teilkasko deckt doch alle Glaßschäden ab? Müssten die dann nicht für den Schaden vom Schiebedach aufkommen?
Gruß
Ich würde das nicht akzeptieren! Mal eine Zwischenfrage. Teilkasko deckt doch alle Glaßschäden ab? Müssten die dann nicht für den Schaden vom Schiebedach aufkommen?
Gruß
Aber nicht wenn die Karosse noch Schaden nimmt.
Lt. Hausverwaltung sind Elementarschäden in der Wohngebäudevers. nicht mit eingeschlossen.
Jetzt habe ich nochmals was Interessantes gefunden:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sollten grundsätzlich alle Immobilienbesitzer, die Wohnungen, Zimmer oder das ganze Haus vermieten, auch Eigentümergemeinschaften, abschließen.
Bei Häusern, die man selbst bewohnt, ist die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht bereits in der Privat-Haftpflichtversicherung mit einbegriffen. Der Versicherungsnehmer ist als Eigentümer des bebauten oder unbebauten Grundstücks versichert. Gibt es Eigentümergemeinschaften, also ein Mehrparteienhaus mit Eigentumswohnungen, und haben diese Wohnungsinhaber einen gemeinsamen Vertrag für alle Eigentümer abgeschlossen, sind die Teile des Hauses, die gemeinsam genutzt werden (z.B. Treppenhäuser) ebenfalls versichert.
Sämtliche auf dem Grundstück entstehende Schäden, die durch im Haus arbeitende angestellte Personen (Hausmeister oder Reinigungskräfte) verursacht werden, wie zum Beispiel fehlerhafte Treppenbeleuchtung, Stolperfallen oder auch glitschiger Boden, sind in der Versicherung mit inbegriffen.
Bei Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird eine Höchstsumme festgelegt, bis zu der Schadensersatzleistungen übernommen werden. Das gilt für Personenschäden (Verletzung, Tod z.B. durch fehlerhafte Treppenbeleuchtung), Sachschäden (z.B. Beschädigung eines Autos durch lose Dachziegel) und Vermögensschäden, die durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind (Berufsunfähigkeit durch Ausrutschen auf nicht gestreutem Gehweg vor dem Haus).
Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Vermieter ein Problem nicht behoben hat, auf das ihn der Versicherer zuvor hingewiesen hat, sind nicht in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht inbegriffen. Das gilt auch für Sachschäden, die durch äußere Einwirkungen, wie Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Niederschlag oder Gas, Dampf und Rauch verursacht wurden.
Bei einem Schaden wird zunächst von der Versicherung geprüft, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich schadenersatzpflichtig ist. Sind die Ansprüche nicht berechtigt und kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, übernimmt die Versicherung die aufzubringenden Kosten. Ist das Gegenteil der Fall, es ist zu Sach- oder Personenschäden gekommen, die Ansprüche sind berechtigt, dann leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den zu zahlenden Schadensersatz.
--> d.h. doch in meiner Privathaftplicht ist für mein Eigentum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht integriert, die auch nur bei meinem Eigentum die Haftung übernimmt und nicht für gemeingenutzte Teile des Hauses. und für den Stellplatz habe ich expliziet Sondernutzungsrecht !! Oder sit das auch nicht sooo einfach wie gedacht?
Ich empfehle dir immer noch mit der Verwaltung sprechen und wenn es sein muss einen Anwalt nehmen.
Ich empfehle dir immer noch mit der Verwaltung sprechen und wenn es sein muss einen Anwalt nehmen.
Wie gesagt mein hausverwalter hat sich bei seinem Versicherungsmakler erkundigt und Elementarschäden sind nicht mitverischert. SOdass er selber die Sache als erledigt ansieht. ich werde mir jetzt erstmal eine Deckungsbestätigung meiner Rechtschutz besorgen und dann einfach mal rechtlich Druck machen. Das bewirkt meisten Berge bei den entsprechenden Personen, da man sich dann durch die üblichen Versicherungsmaschen nicht mehr abschrecken läßt
Was ich nicht verstehe ist, dass er einfach die Schadensregulierung ablehnt, da seine Versicherung nicht zahlt...Ist doch sein Problem, Eigentum verpflichtet nun einmal. Man ist als Hauseigentümer verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Eigentum keine Gefährdungen ausgehen. Und wenn von seinem Eigentum Gefahren ausgehen ist er auch haftbar für eventuelle Schäden an Personen und Sachen...
Was ich nicht verstehe ist, dass er einfach die Schadensregulierung ablehnt, da seine Versicherung nicht zahlt...Ist doch sein Problem, Eigentum verpflichtet nun einmal. Man ist als Hauseigentümer verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Eigentum keine Gefährdungen ausgehen. Und wenn von seinem Eigentum Gefahren ausgehen ist er auch haftbar für eventuelle Schäden an Personen und Sachen...
Vor allem muss er ja auch als Hausverwalter absolut keinen einzigen Cent dazu beisteuern, da die Versicherung nicht von ihm getragen wird, sondern von den Eigentümern des 4-Parteienhauses.Auch wenn dadurch irgendwelche Beiträge steigen sollten.... Also könnte es ihm egal sein. Ist halt immer das Einfachste: Nein und fertig !!
Bei der Schadensumme würde ich definitiv einen Anwalt einschalten... Die meisten Hausverwaltungen bzw. Eigentümer bewegen sich erst dann...
Bei der Schadensumme würde ich definitiv einen Anwalt einschalten...
Die meisten Hausverwaltungen bzw. Eigentümer bewegen sich erst dann...
Wie sieht das denn rechtlich aus?
Verklage ich da quasi meine eigene Gebäudeversicherung (abgeschlossen durch Hausverwaltung)? Oder müßte das meine Freundin machen?
Wie sieht das denn rechtlich aus?
Verklage ich da quasi meine eigene Gebäudeversicherung (abgeschlossen durch Hausverwaltung)? Oder müßte das meine Freundin machen?
Geh zum Anwalt bzw. schick Deine Freundin hin. Hier gibt es doch nur Halb-, bestenfalls Zweidrittelwissen. Alternativ kannst Du auch die Anwaltshotline anrufen. Kostet 2 Euro pro Minute, aber für 20 Euro hast Du dann eine Info, die wesentlich mehr taugt als der Thread hier.