Ab Wann kann man nen Gebrauchtwagen Zurückgeben?

  • händler darauf hinweisen dass der naechste schritt deinerseits anwalt ist dann rollt der ball wieder.. aber anwalt ruhig auch einschalten wenn nötig

  • Ich sollt mich wohl doch mal nach ner rechtsschutz umschauen...
    Ich habs nur nicht mit Anwälten, aber ohne geht heutzutage wohl nix mehr...

  • Hallo Helle,


    die Rechtsschutz wird dir in diesem Fall aber nix mehr bringen, denn das Problem hast Du ja jetzt schon und eine Rechtschutz gilt nur für neue Fälle, die nach einer Zeit X (meist 2-6 Monate) auftreten.


    Göran

  • Ich sollt mich wohl doch mal nach ner rechtsschutz umschauen...
    Ich habs nur nicht mit Anwälten, aber ohne geht heutzutage wohl nix mehr...


    Geht nicht der Schadensfall darf noch nicht da sein und meist greift die RS erst nach 6 Monaten, außer die Verkehrsrechtschutz die gilt ab dem ersten Tag!


    Nun zu deinem Auto, beschwere dich bei BMW direkt im Managment und dann geht da was.... ich habe damals auch Feuer gemacht und dan geht da was....


    Greetz....


    P.s: er zickt ein bissl.... müsst euch noch besser kennenlernen.....
    P.s: schaue doch mal auf Herstellungsdatum, vielleicht hast ein Montagsauto. :P

  • Geht nicht der Schadensfall darf noch nicht da sein und meist greift die RS erst nach 6 Monaten, außer die Verkehrsrechtschutz die gilt ab dem ersten Tag!

    :dito:


    Rein Rechtlich ist es wie folgt da du Gewährleistung hast, tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf auf bist du nicht in der Beweislast sondern wenn überhaupt der Händler!


    Sollte es sich immer um den gleichen Mangel halten und bereits 3 erfolglose Nachbesserungsversuche des Händlers vorlegen hast du das recht den Wagen zurück zu geben! "Wandlung" gibt es nicht mehr wurde vor ein paar Jahren schon abgeschafft in der Rechtsprechung. Aber das spielt auch keine Rolle in deinem Fall.


    Wenn du keine Rechtsschutz hast würde ich den schriftlichen Weg wählen, jedoch solltest du wenn du eine Rückgabe anstrebst auch über jeden Nachbesserungsversuch Unterlagen haben! Dir wird allerdings ein Nutzungsvorteil angerechnet, wie hier schon richtig geschrieben gibt es eine Formel die sich aus dem Kaufpreis der Laufleistung zum Kaufdatum und der zu erwartenden Gesamtlaufleistung beziehst bei einem Benziner geht die Rechtsprechung von 200tkm. aus.

    Bei Anfragen bzgl. der Ausstattungsliste eurer Wagen bitte email Adresse mit senden, ist dann für mich einfacher. Und natürlich die letzten 7 Ziffern der FIN :D



    Ben´s E91


    Ben´s "ex" E60