fühle mich vom Händler getäuscht, brauch mal ein paar Tips (Überschrift nun etwas abgemildert...)

  • Also ich hätte auf gar keinen Fall mehr Vertrauen zu diesem Händler.
    Meines Wissens sind Spachtelarbeiten an der Karosserie keine Bagatelle und somit handelt es sich um einen Unfallwagen. Und ein Unfallwagen ist eben weniger Wert und verkauft sich auch schlechter, auch später für Dich!


    Sollte der Händler den Schaden bemerkt haben und Ihn verschwiegen haben, dann ist er meines Erachtens kriminell.


    Wenn der Lackierer den Schaden sofort bemerkt hat, darf dies der BMW Händler auch bemerken.


    Es kann aber auch sein, dass der Händler den Schaden nicht bemerkt hat, ich kann mir das zwar nicht vorstellen, da ein normal denkender Händler einen Gebrauchtwagen den er kauft genau anschaut um eventuell den Preis zu mindern. So wie wir das auch machen würden, wenn wir einen Gebrauchtwagen kaufen!


    Zumindest kannst Du davon ausgehen, dass Dein Gebrauchtwagen von Händler vorher nicht überprüft wurde!!!


    Auf jeden Fall hat der Händler damit bewiesen, dass er nicht besonders kompetent ist oder schlichtweg nur schlampig ist.


    Ich jedenfalls möchte bei so einem Händler mein Auto nicht zum Ölwechsel, etc. geben, da ich immer Angst hätte, dass dabei genauso schlampig gearbeitet wird wie beim Check des Gebrauchtwagens.
    Auch wenn es ein Gebrauchtwagen ist, Du kaufst ein Premiumauto und zahlst sicherlich einen Premiumgebrauchtwagenpreis, dann darf man als Kunde auch eine Premiumerwartungshaltung haben und darf einen Premiumservice erwarten.


    Das wichtigste für Dich ist jetzt erst einmal festzustellen, wie groß der Schaden ist/war. Es ist doch durchaus möglich, dass dies nicht der einzige Schaden/Mangel ist, der Dir verschwiegen wurde.


    Eine ehrliche Info dazu bekommst Du nur von einer unabhängigen Stelle. Gutachter, TÜV, Dekra, ADAC, etc.


    Wenn Du den genauen Schaden kennst, hast Du die Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.
    Ist es nur der Kotflügel und sonst passt alles, könnte man sich mit einer Preisminderung befassen.
    War es aber ein größerer Schaden, Rahmen, Achse, etc. würde ich auf jeden Fall auf eine Wandelung bestehen.


    Auch würde ich kein Gespräch mit dem Händler führen, ohne das Du einen Zeugen für das Gespräch hast.
    Ein Gespräch mit dem Händler bringt auch gar nichts solange Du den genauen Schaden nicht kennst. Vor allem bist Du dann irgendwann einmal dran, wenn Du das Auto verkaufst, nur den Kotflügel als Schaden angibst und der neue Käufer dann einen weiteren Schaden entdeckt.

  • Fahr zu ihm ... schildere ihm den Fall ... verlange dass er den Schaden fachgerecht in Stand setzt. Sollte er sich weigern, droh damit ihm die Karre wieder auf den Hof zu stellen (vorausgesetzt du haast Rücktrittsrecht)


    Hier mal die Resultate zum Rücktrittsrecht von einem kurzem Google-Ausflug:


    Bargeschäft im Autohaus:Kein Rücktrittsrecht.
    Bargeschäft und Vertragsunterzeichnung zuhause:14 Tage
    Finanzierung/Leasing:14 Tage
    Online:14Tage
    Das ganze gilt für Privatpersonen.Firmen oder Selbstständige haben auch bei Finanzierungen oder Leasing kein Rücktrittsrecht.

  • Ich würde zuerst mal den genauen Umfang der Beschädigung feststellen lassen. Ansonsten weisst Du doch gar nicht, worüber ihr sprecht. Sollten es z.B nur reparierte Schlüsselkratzer eines kranken Zeitgenossen sein, gilt das Fahrzeug meines Wissens immer noch als unfallfrei!


    Gruß


    Johannes

  • Nur mal so am Rande:


    Wenn A einen Unfallwagen an B verkauft mit der Bezeichnung "unfallfrei" und B merkt es nicht und verkauft es an C als "unfallfrei" aber C merkt es, kann B nicht als Betrüger haftbar gemacht werden!


    Gruß
    Constref

  • Nur mal so am Rande:


    Wenn A einen Unfallwagen an B verkauft mit der Bezeichnung "unfallfrei" und B merkt es nicht und verkauft es an C als "unfallfrei" aber C merkt es, kann B nicht als Betrüger haftbar gemacht werden!


    Gruß
    Constref


    Nein, stimmt so nicht ganz. Wenn nämlich B ein Händler ist, muss er den Wagen durchchecken und darf ihn nicht als "unfallfrei" weiterverkaufen! Die meisten Händler versuchen es mit Aussagen im Kaufvertrag wie "unfallfrei laut Vorbesitzer", das tut bei einem Händler aber nix zur Sache. Wir haben nämlich dummerweise grad das gleiche Problem in der familie. Mein Schwager wurde vor zwei Wochen von einem offiziellen BMW-Vertragshändler so reingelegt!! Und DAS is schon heavy!


    Dabei handelte es sich allerdings um einen Schaden (bzw. zwei Schäden) von knapp 11.000 Euro (fzg ist ein E90 LCI, der 21000 gekostet hat), der verschwiegen und der jetzt von einem anderen Händler und einer anderen Werkstatt (also zwei unabhängigen) festgestellt wurde und noch dazu bei BMW in der Datenbank vermerkt ist (daher die genauen Höhen der reparaturen)!


    Über die Dummheit und Dreistigkeit des Händlers (Name verrate ich jetzt noch nicht, da der Anwalt eingeschalten wurde) sag ich jetzt mal nix mehr...


    Die Bagatellschäden soll es übrigens auch nicht mehr geben, wenn der Händler ein Verkäufer ist, wurde uns gesagt. Der müsse alles angeben und dürfe den Wagen dann nicht als unfallfrei verkaufen.


    Also: Ich würde Anwalt einschalten (wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast), Brief aufsetzen lassen und Wagen zurückgeben (der Händler muss den übrigens selbt bei Dir abholen). So hat es mein SChwager gemacht bzw. macht er es gerade. Denn erstens hat man zu so einem Händler doch kein Vertrauen mehr (war bei Dir TE nicht noch was mit der Ausstattung, die der falsch angegeben hatte??) und zweitens hat man u.U. für einen Unfallwagen genausoviel bezahlt wie für einen ohne Schaden. Und man hat eben einen Unfallwagen (was den Wiederverkauf erschwert). Ach und zu guter Letzt sollte man es aus Prinzip tun und dafür, dass der Händer mal eine vorn Latz geknallt bekommt, sonst macht er es mim nächsten doch einfach wieder so.

  • Nur mal so am Rande:


    Wenn A einen Unfallwagen an B verkauft mit der Bezeichnung "unfallfrei" und B merkt es nicht und verkauft es an C als "unfallfrei" aber C merkt es, kann B nicht als Betrüger haftbar gemacht werden!


    Gruß
    Constref


    Das kann so sein, muss aber nicht so sein!
    Vor allem steht B in der Pflicht, zu beweisen, dass der Schaden schon zu einem Zeitpunkt bestanden hat als er den Wagen gekauft hat!


    Und wie möchtest Du nach ein paar Jahren beweisen, dass ein Schaden am Auto z.B. keine 4 Jahre sondern 4 Jahre und 6 Monate alt ist??


    Auf jeden Fall hat C das Recht gegenüber B auf Wandelung oder Minderung!
    Damit haftet B für den Schaden der Ihm von A verschwiegen wurde!

  • Soooo, ich war heute bei der DEKRA und hab dort mein Problem geschildert. Daraufhin haben sie das Fahrzeug umfangreich untersucht, Spaltmaße gecheckt und auch die Lackdichte gemessen. Ein Unfall kann so gut wie sicher ausgeschlossen werden aber der Wagen worde definitiv an mehreren Stellen nachlackiert (eigentlich fast rundrum). Der Prüfer vermutet dass tiefere durch Vandalismus entstandene Kratzer am Fahrzeug gespachtelt und lackiert worden sind. Das Merkmal "unfallfrei" stimmt somit, da gibts für mich also keinen Ansatz.
    Allerdings sind die Arbeiten nicht sonderlich gleichmäßig und unsauber ausgeführt worden. Bei meinem graphit muss man wirklich aus verschiedenen Blickwinkeln auf den Lack schauen um die teilweise verlaufenden Farben zu sehen. Stellenweise war die aufgebrachte Farbe wohl zu dünn und ist verlaufen. Technisch ist der Wagen absolut 1A, das beruhigt mich jedenfalls erstmal. Die Frage ist nun ob ich diese fehlerhaften Lackierungen reklamieren kann denn der Händler wird natürlich argumentieren dass ich mir das Fahrzeug vor dem Kauf gründlich ansehen konnte... Ich könnte mich schwarz ärgern dass ich so unaufmerksam war beim Kauf, man denkt man hat alles richtig gemacht und zieht trotzdem die Ar... Karte. Ich bin am überlegen ob ich das Fahrzeug im Frühling in der gleichen Farbe nocheinmal überlackieren lasse, muss mir mal ein Angebot machen lassen.
    Danke erstmal für eure Hilfe und Anteilnahme


    mfg Rene, der die Freude an seinem Fahrzeug nach einer Woche verloren hat...

  • Wo hast du das Auto gekauft :?:


    Gruß


    Jürgen


    Das wäre auch meine Frage gewesen. Premium Selection? Bevor ich da irgendetwas lackieren würde, zurück damit!

    BMW-Laufbahn, privat:
    316i E30 (1992), 318i touring E36 (1999), 320i E46 (2001), 120i (2006), 330i E91 (2010), 116i F21 (2013)