Auf der Rechnung steht §19, dann haben Sie Dir eine Einzelabnahme nach §19 abgerechnet, das ist so aber nicht gedacht.
Wenn alles mit rechten Dingen zugeht ist es teurer.
Hier geht es um eine Eintragung die im Jahr 2011 vorgenommen werden soll, da nützt es nichts,
wenn im Jahr 2009 jemand, zu einem falschen Tarif, Deine Eintragung vorgenommen hat.
Hier mal ein Auszug vom TÜV:
Änderungsgutachten nach § 19.2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO Umfangreiche Prüfung 49,85€. Die 49,85€ muss man immer zahlen und zusätzlich kommt noch der Zeitaufwand hinzu für Gutachten, Reifenfreigaben usw. suchen, falls man die nicht selber mitgebracht hat. Und die meisten Leute werden die Felgen 2009 oder 2010 eigetragen haben, also dürfte hier niemand posten.
Das steht nur nach $19.2 weil dasbei denen so im System eingetragen war, §19.2 in Verbindung mit $21, die haben das einfach abgekürzt mehr net.
Gruß
Michael