M220 und Eibach Pro Kit eintragen lassen??!!

  • wie ich oben geschriebne hatte das man den kundensercie anschreibzt und die einem eins per psot zuschicken , dann sind da ja stempel alles drauf und noch deine adresse ,
    beim ausdrcuken oder kopieren ist es ja keine original ,


    kostet nichts und besser auf nummer sicher gehen , mit der eintragung , und was vielleicht nicht schlcht wäre um es dem tüv zu erleichtern , sonst macjht er es und lässt es sich bezahlen, wäre ein vergleichsgutachten ,
    also eine felge mit den gleichem massen


    also das die zoll grösse stimmt , die et und die felgenbreite an sich , also ganz einfach bis auf die et das wird immer schwer , der tüv hat ein prgramm dafür aber das gibt es nicht im netz also wirds ne sucherrei oder jemand im forum hatte das problem und weiss zufällig noch die felge die der tüv bei ihm genommen hat , also bei der et kanns ruhig 1mm abweichen nach oben under unten ,

  • Hi,


    hab meine (Originale) auch letztes Jahr mit dem Traglastgutachten von BMW (ausgedruckte Kopie) und der Reifenfreigabebestätigung vom Reifenhersteller beim TÜV (DEKRA darf es z.B. nicht) für ca. 50Euro eingetragen bekommen.


    Bei der Abnahme wurden halt die Werte und Freigängigkeit überprüft, kurze Probefahrt und fertig...also finde der Aufwand hält sich in Grenzen wenn man sich vorher die benötigten Unterlagen besorgt und prüft ob nichts schleift.


    Grüße und viel Erfolg...

  • Was hier wieder so gepostet wird (zum Teil) Hauptsache ich hab 2 Beiträge mehr.


    Auch wieder richtig Ahnungslose dabei.


    Du brauchst das Gutachten von BMW, dann die Reifenfreigabe, dann Einzelabnahme, dann muss das Gutachten an den Landeskreis, dort wird es bestätigt, dann kannste damit zu deiner Zulassungsstelle und es eintragen lassen.


    Sicherlich in jedem Bundesland einfacher, schwerer oder ganz ausgeschlossen. Aber ich wette für 50,00 EUR bekommst du gerade mal gar nicht eingetragen. Das würde mich stark wundern, aber kannst ja mal bescheid geben. Ich hab weit über 100 bezahlt.


  • Stimmt, ich hab sogar weniger als 50€ bezahlt, siehe Rechnung :D . Um was haben wir jetzt gewettet :rolleyes: ?


    Gruß
    Michael

  • Stimmt, ich hab sogar weniger als 50€ bezahlt, siehe Rechnung :D . Um was haben wir jetzt gewettet :rolleyes: ?


    Gruß
    Michael

    Das war 2009, jetzt haben wir 2011 und die Vorschriften wurden verschärft.


    Meines Wissens gibt es keine Einzelabnahmen nach §19.

  • Das war 2009, jetzt haben wir 2011 und die Vorschriften wurden verschärft.


    Meines Wissens gibt es keine Einzelabnahmen nach §19.


    Guck dir mal die TÜV_Seite_1_1 an §21, das war eine ganz normale Einzelabnahme. Und war 2009, hab ja nie war anderes behauptet!


    Gruß
    Michael

  • Guck dir mal die TÜV_Seite_1_1 an §21, das war eine ganz normale Einzelabnahme. Und war 2009, hab ja nie war anderes behauptet!


    Gruß
    Michael

    Auf der Rechnung steht §19, dann haben Sie Dir eine Einzelabnahme nach §19 abgerechnet, das ist so aber nicht gedacht.


    Wenn alles mit rechten Dingen zugeht ist es teurer.


    Hier geht es um eine Eintragung die im Jahr 2011 vorgenommen werden soll, da nützt es nichts,
    wenn im Jahr 2009 jemand, zu einem falschen Tarif, Deine Eintragung vorgenommen hat.

  • Ohhjee. Leute einen Festpreis oder Richtilinie für den Preis einer Einzelabnahme gibt es nicht, das kann theoretisch jeder Tüv-Standort selbst entscheiden. Ich hatte letztes Jahr für die Einzahlabnahme von Rädern (TGA für ein anderes Fzg) iVm mit einer Tieferlegung (Teilegutachten fürs Fzg) 55,90€ gezahlt.


    Des Weiteren darf der Tüv die Einzelabnahme nur in den alten Bundesländern durchführen und in den neuen die Dekra!