ich kopiere mal:
Erlaubt oder nicht?
Bitte beachten Sie, dass diese LED Lampe als Rückfahrlicht keine ABE und keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr hat. Die Verwendung ist nur auf privatem Gelände zu Showzwecken erlaubt. Der Einbau und die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt auf eigene Verantwortung des Fahrzeughalters.
Jeder hat seinen Kopf auf den Schultern und weiß es bestimmt auch selbst.....