Die Polizei hat überall andere Hobbys
das ist es ja...weiß nicht wie dir hier so drauf sind.
da gebe ich lieber paar euro mehr aus und hab alles ordentlich eingetragen.(wenn ich einen prüfer finde der bock und ahnung hat )
Die Polizei hat überall andere Hobbys
das ist es ja...weiß nicht wie dir hier so drauf sind.
da gebe ich lieber paar euro mehr aus und hab alles ordentlich eingetragen.(wenn ich einen prüfer finde der bock und ahnung hat )
was hat das mit Ahnung zu tun, wenn er Dir nur das einträgt,
was als Minimum im TGA drin steht ?
das wurde schliesslich (auch vom TÜV) seinerzeit bei der Erstellung des TGA so festgelegt.
da ist dann vielleicht Ermessensspielraum gefracht. manch Prüfer benutzt ihn,
es werden aber immer weniger, weil man immer mehr auf die Finger geklopft kricht,
sprich mehr kontrolliert wird.
wenn hier welche mit weniger als 300 mm rum fahren und rumtönen,
sie hätten keine Probs damit oder es wäre gar eingetragen (was auf legalem Weg nicht möchlich is !)
dann haben sie - bis jetzt - einfach nur Glück gehabt.
ich sehe 5 bis max 10 mm weniger als das im TGA vermerkte Minimum als Grenze an,
abh. von den verbauten Rädern.
Für mich steht fest, dass ich wenn ich endlich mal zum eintragen fahre , mein Fahrwerk auf Gutachtenhöhe einstelle. Was dann passiert, ist auf meine eigene Gefahr und muss mit den Konsequenzen leben. Denke aber dass ich nach dem eintragen nichts mehr verändern werde.
wenn hier welche mit weniger als 300 mm rum fahren und rumtönen,
sie hätten keine Probs damit oder es wäre gar eingetragen (was auf legalem Weg nicht möchlich is !)
Kannst du das begründen, warum das nicht legal möglich sein soll?
(soll keine Kritik sein, ich wills nur verstehen) Mir ist kein Gesetz bekannt, was dort einen Mindestwert vorschreibt.
(Btw ist mein Fahrwerk auch deutlich tiefer als Gutachten eingetragen. Weder bei den Grünen noch bei der HU wurde das jemals angezweifelt)
hmm...ja 300mm ist schon krass.
wollte das jetzt auf 315mm einstellen.
kennt einer einen tüv der das hier in der nähe von dortmund machen würde...gerne auch per pn
das hier sagt ap:
Hallo,
wenn Sie noch Restgewinde haben, können Sie das Fahrwerk tiefer schrauben. Jedoch müssen Sie darauf achten, dass die Federn genug Vorspannung haben und im ausgefederten Zustand nicht lose sind.
Dann kommt alles noch auf den Prüfer an, generell ist eine solche Eintragung möglich, wenn die Räder freigängig sind uns es keine Sicherheitsrelevanten Bedenken gibt. Liegt mehr oder weniger im Ermessen des Prüfers eine andere Tiefe abzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
AP kann sagen was will. In dem Fall vertraue ich dem was Exbrummer sagt blind.
315mm sind 10mm weniger als im Gutachten. Exbrummer sagt selbst, dass das (noch) möglich ist
Mädelz, komm grad erst wieder heim, war stressich heute,
alleine 9 Eintragungen.
beim E9X wird´s bei 290 mm Abstand mit der Mindestbodenfreiheit nix mehr.
auch wenn diese nicht im Gesetzestext verankert ist, sondern nur in einer
"TÜV Richtlinie", so halte ich mich da weitest gehend dran.
zudem würde eine dermassen runter geschraubte Kiste kaum noch in einen (Rollen-)
Bremsenprüfstand passen, ohne aufzusetzen oder sich Verkleidungsteile abzureißen.
desweiteren (ich hab´ da iwo ´n Bild, muss ich ma suchen) dürfte es bzgl Freigängigkeit
an der VA problematisch sein.
es gibt zumindest hier zu viele schlechte Straßen, zudem manch fiesen Bahnübergang
+ diverse Verkehrsberuhigungsmassnahmen in Form von Schwellen.
wenn dann die Jungs mit ihren extrem tiefen Karren da drüber schleichen, ja fast aussteigen
und schieben, damit er nicht hängen bleibt, dann behindern sie andere.
außerdem (allgemein, weniger beim E9X):
diverse Höhen sind reglementiert ( Unterkante Lichtaustritt Scheinis,
Unterkante Kennzeichen vuh, Höhe AHK etc.)
vor allem ersteres ist bei mancher zu tief gechraubten Karre nicht mehr gegeben.
und: die Polizei macht gerne bei Großveranstaltungen (Treffen) Spezialeinsätze,
fischt Kisten raus, die denen nicht geheuer vorkommen.
und glaubt mal ja, selbst wenn da das eine oder andere in den Papieren drin steht
ist das nicht unanfechtbar. ich weiß, wovon ich schreibe.
ich war dabei (Golf record day 2004 in GE, über 5000 Autos, "durfte" der Rennleitung zur Hand gehen)
315mm sind 10mm weniger als im Gutachten. Exbrummer sagt selbst, dass das (noch) möglich ist
ja stimmt er sagt das. der prüfer bei mir sagt ja was anderes.
werde noch bei einem anderen tüv hier fragen, wenn es nicht geht fahr ich zu dir exbrummer