DER AP Fahrwerk- Thread, hier wird dir geholfen!

  • Höhe / Tiefe ist das eine, da sollte jeder lockere Prüfer
    flexibel genuch sein, 5 mm an der VA weniger abzusechnen.


    Ein anderer Punkt im TGA von AP ist die Kombi mit nicht
    serienm. Rädern, auch wenn schon eingetragen.
    Da wird dann eine 21er gefordert.
    (Was aber auch nich jeden Prüfer juckt, manche lesen
    erst gar nich so weit. steht ziemlich hinten)

  • So Leutz


    bei mir steht im August der TÜV an. Ich habe das AP Gewinde seit gut über einem Jahr verbaut, bisher problemlos bis auf die Härte bei extremen Tiefgang.


    Gewinde lässt sich super verstellen auch nach dem Winter :thumbsup: Optisch sieht es auch noch super aus.




    Nun meine einfache kurze Frage, ich weiß sie wurde hier schon 484648784454x mal geklärt aber habe gerade keine Lust ca 140 Seiten zu durchsuchen:


    Wieviel MM Restgewinde muss vorhanden sein um auf den Mindest-Tüvgeprüften Bereich zu kommen? In dieser Einstellung hatte ich mein Gewinde leider noch nie, deswegen weiß ich es ehrlich gesagt nicht.


    Vielen Dank :)

  • Restgewinde is wurscht, zumindest an der VA


    relevant is der Abstand Radmitte - Radlaufkante, manchmal (lt.TGA) auch Abstand Federteller - Befestigungsschraube (VA)


    wenn´s FW schon abgenommen is sollte es zur HU nich deutlich tiefer sein, vielleicht 5mm max als wie vermerkt / eingetragen.


    die Karre muss ja auch noch in den Prüfstand passen, meistens sind das Rollen, seltener Platten.
    oder gleich zu einer Werkstatt fahren, wo ein Plattenstand is.

  • Ich brauche VA mindestens 320mm und HA mindestens 325mm richtig? Naja gut das kann ich ausmessen :)

  • lt. TGA umgekehrt, wobei 320 vuh kein Prob darstellen sollten.
    nur deutlich darunter könnt´s eng werden, in doppelter Hinsicht.

    Alles klar Danke ;) Is eigentlich egal wie rum oder hoch es ist. ich mach einfach auf beiden Achsen 325mm und lasse es eintragen mit Winterreifen :)

  • nä, mach das nich. dann musste das mit Sommerrädern nochma extra machen lassen.
    wäre nich sonderlich geschickt.
    es gibt Prüfer, die vermerken entweder: mit Rädern ..., oder vorangegangene Änderung: keine


    wie hast Dir das mit den Sommerschluffen gedacht ? die sind schon "eingetragen" ? im Schein ?

  • nä, mach das nich. dann musste das mit Sommerrädern nochma extra machen lassen.
    wäre nich sonderlich geschickt.
    es gibt Prüfer, die vermerken entweder: mit Rädern ..., oder vorangegangene Änderung: keine


    wie hast Dir das mit den Sommerschluffen gedacht ? die sind schon "eingetragen" ? im Schein ?

    Habe die M163 CSL mit 8,5 und 9,5. Habe gehört das die mit Gewinde nur per Einzelabnahme eingetragen werden... Und auch nur wenn der Tüffer nen guten Tag hat..