Unfall - anderes Auto parkte ein

  • .er streitet jetzt ab Schuld zu sein, weil er dachte dass ich stehen bleib.

    Dumm, dass ihr die Polizei nicht gerufen habt...was er im übrigen gedacht hat ist völlig uninteressant, er hat beim parken den fließenden Verkehr zu beachten...Die Schuldfrage ist hier eindeutig!

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • hab da keine Nummer gefunden, die Notrufnummer wollt ich jetzt auch ned deswgen anrufen, hab jetzt so ein Formular gefunden wo man seine Mitgliedsnummer braucht (bin ja gsd Mitglied) und hab da mal den Unfall + Paint Zeichnung :D geschildert - mal gespannt was zurück kommt, evtl. rufen sie eh zurück, da ich die Handynummer auch angeben musste..


    lg

  • hatte heut das Auto bei meiner Werkstatt wo ich ihn gekauft hab und es war einer von der "gegnerischen" Versicherung da begutachten... - mal sehn wies da weitergeht...

  • hab die Antwort vom ÖAMTC, hört sich doch gut an! :)


    Sehr geehrter Herr XXXX!

    In Beantwortung Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass Ihr Unfallgegner, der sein Rückwärtsfahrmanöver nicht mit der notwendigen Vor- und Rücksicht durchgeführt hat, das Verschulden am Zustandekommen des gegenständlichen Unfalles zu vertreten haben wird. Dies deshalb, da er sich vor dem Einparkmanöver überzeugen hätte müssen, dass dies ohne Behinderung bzw. Beschädigung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.

    Zu §14 Abs 3 gibt es oberstgerichtliche Entscheidungen, die dahingehend lauten, dass ein Rückwärtsfahren nur mit besonderer Rücksicht und erhöhter Aufmerksamkeit dem übrigen Verkehr gegenüber durchgeführt werden darf (OGH 17.12.1976, 2Ob263/76, ZVR1977/282, OGH, 3.9.1981, 8Ob145/81, ZVR 1982/151 und OGH 8.6.1978, 2Ob80/78, ZVR 1979/33). Auch kann jemand, der in einer Einbahnstraße entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung fährt, einen Vorrang nicht für sich beanspruchen, auch wenn die Rückwärtsfahrt erlaubterweise (zum Einparken) geschieht (OGH 8.1.1980, 2Ob180/79, ZVR 1981/11).

    Sollten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche Hilfe benötigen, darf ich Sie um neuerliche Kontaktaufnahme mit mir ersuchen und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

  • super! gut zu wissen, alles Gute fürs weitere Vorgehen !

  • Eine ähnliche Situation hatte ich auch mal. Wer rückwärts fährt ist im Rang ganz unten und immer Schuld.
    Ich hole immer die Polizei, bei jedem Schaden.


    Hatt auch schon so einen Unfall. Ich habe rückwärts eingeparkt und ein Typ rauschte in mich rein. Ich hatte volle Schuld, weil sich derjenige, der rückwärts fährt zu vergewissern hat, dass alles frei ist. Ist es das nicht, darf er nicht fahren.
    Ohne Polizei wickle ich auch nichts ab, denn späüter hat man sonst nur das Theater mit der Versicherung.