aber das macht sich doch für die Schar unwissender und gutgläubiger Kaufwilliger verdammt gut:
E-Prüfzeichen !
der Zusatz: und damit im Bereich der StVZO zulässig ist allerdings aus der Luft gegriffen.
aber hört auf Euch damit verrückt zu machen, die mögliche "Blendwirkung"
jedweder mir bis jetzt bekannten Nachrüstlösung für unsere Karren entbehrt eigentlich
jeglicher Grundlage, da nicht vorhanden.
dass es deswegen zu Ärger kommen wird halte ich für ziemlich ausgeschlossen.
ebenso bei der Nachrüstung der Kzl mit LEDs, wenn man´s da nich übertreibt.
bei den RFSW sieht´s dagegen etwas anders aus, aber das führt jetzt hier zu weit.