Missbrauch von meinem E90 bei Ebay....bitte um Hilfe...!

  • Sprich mit nem Anwalt wenn es dir das Wert ist... aber normalerweise haben nur abgebildete Personen ein Recht am eigenen Bild... aber wie ist es bei einem Auto? Hm.

  • genau das selbe problem hatte ich gehabt als ein ebay verkäufer meine bilder verwendet hat die ich zuvor bei meiner aktion hatte. habe den fall bei ebay gemeldet und es passierte nichts. laut ebay soll ich eine anzeige machen oder zum anwalt gehen.


    da ich auf die scheiße keine lust hatte, habe ich es gelassen X(

  • Wenn jemand anders die Bilder gemacht hat, kannst du glaube ich nichts dagegen tun :S


    Richtig! Urheber ist der Ersteller/Fotograf und somit ist dieser Urheber und hat die Eigentumsrechte und kann tun und lassen was er will mit dem Bild, obwohl Dein Wagen drauf ist. Du hast keine Rechte an dem Bild. Daher hast Du keine Chance! Da wenn es (und das ist der einzige Weg) per Anwalt auf einen Rechtstreit hinausläuft, mußt Du beweisen, dass Du das Bild erstellt hast und das Original vorzeigen.

  • Stimmt nicht ganz


    Also ich würde mir dev. auch einfach Kohle dafür geben lassen !


    zum Ersten musst du deine Erlaubnis zur aufnahme des Bildes geben und zum zweiten dann zur veröffentlichung bzw. nutzung.


    Also da kannst du mit einem sonen "blöden" Bild schonmal schnell 100-200-300-400 € verdienen.


    Mach einen Screenshot als Beweis schreib ihm das du für die bisherige unerlaubte nutzung ka. 100€ haben willst und für weitere nutzung gerne mit Ihm verhandelst und du wirst sehen morgen ist es raus und mit der Kohle kannste ja dann schauen ob er zahlt oder nicht ....

  • Richtig! Urheber ist der Ersteller/Fotograf und somit ist dieser Urheber und hat die Eigentumsrechte und kann tun und lassen was er will mit dem Bild, obwohl Dein Wagen drauf ist. Du hast keine Rechte an dem Bild. Daher hast Du keine Chance! Da wenn es (und das ist der einzige Weg) per Anwalt auf einen Rechtstreit hinausläuft, mußt Du beweisen, dass Du das Bild erstellt hast und das Original vorzeigen.

    so ein Unsinn^^


    du kannst nicht einfach deinen nackt badenden Nachbarn fotografieren und bist Urheber mit allen Rechten
    im Gegenteil, du verletzt die Persönlichkeitsrechte des fotografierten Objekts


    auf dem Bild ist er/sein Gegenstand zu sehen und wird von einem Dritten ohne seine Erlaubnis zur Gewinnerzielung verwendet, ganz sicher hat er Ansprüche in Geld oder Unterlassung ;)

  • Das Persönlichkeitsrecht des BMW's kann er nicht verletzt haben, weil ein Auto keine Persönlichkeit hat, das haben nämlich nur Menschen.


    Eine Urheberrechtsverletzung liegt hier auch nicht vor, da das Foto scheinbar von dem Veröffentlicher aufgenommen wurde und nicht von dem Poster.


    Weiters gibt es im StGB noch Regelungen, diese beziehen sich aber nur auf Personen, nicht auf Gegenstände.


    In umschlossenen Räumen benötigt man die Erlaubnis des Eigentümers des Hausrechts. Das ist das einzige was greifen könnte. Wenn die Aufnahme auf dem idealerweise umschlossenen Grundstück des Posters gemacht wurde, könnte es sich um eine Verletzung seines Hausrechts handeln.


    Also viele rechtliche Möglichkeiten wird es da nicht geben, wobei ja erstmal zu beweisen wäre, um wessen Fahrzeug es sich handelt.


    gruß


    derschwede

  • OK, Ich hätte mir die Bilder mal vorher ansehen sollen. :) Sehr professionell sind die ja nicht gerade. Da bei dem 3er zig Leute außenrum stehen, sollte sich relativ einfach klären lassen, welches Auto das ist.


    Auf einmal ist es noch einer Deiner Kumpels, der die Teile im Netz hat!!! :)


    gruß


    derschwede

  • So viele unterschiedliche Meinungen... bin gespannt was dabei tatsächlich heraus kommt.
    Halte uns bitte auf dem laufenden... denn ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.