Das Persönlichkeitsrecht des BMW's kann er nicht verletzt haben, weil ein Auto keine Persönlichkeit hat, das haben nämlich nur Menschen.
Eine Urheberrechtsverletzung liegt hier auch nicht vor, da das Foto scheinbar von dem Veröffentlicher aufgenommen wurde und nicht von dem Poster.
Weiters gibt es im StGB noch Regelungen, diese beziehen sich aber nur auf Personen, nicht auf Gegenstände.
In umschlossenen Räumen benötigt man die Erlaubnis des Eigentümers des Hausrechts. Das ist das einzige was greifen könnte. Wenn die Aufnahme auf dem idealerweise umschlossenen Grundstück des Posters gemacht wurde, könnte es sich um eine Verletzung seines Hausrechts handeln.
Also viele rechtliche Möglichkeiten wird es da nicht geben, wobei ja erstmal zu beweisen wäre, um wessen Fahrzeug es sich handelt.
gruß
derschwede