Verkehrsordnungswiedrigkeit

  • richtig war bei mir auch so, bei mir war es nicht so lange wie bei dir 10sekunden hab mit meinem AW gesprochen und ihn das ganze machen lassen hatten erklärt das das DTC ausgeschalten war um den Unterschied zu merken und wir extra auf dem Parktplatz mit viel Platz waren um niemanden zu gefährden. Durfte mir zwar anhören sowas in Zukunft zu lassen aber keinerlei strafe :)

  • Meine Empfehlung:
    Ignorier das Schreiben, keinerlei Aussage und lasse die Behörde ermitteln. Nach wie vor muß der Fahrer ermittelt werden und das dürfte nahezu unmöglich sein.


    LG Uwe

  • Das ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann, habe ich auch nicht angezweifelt. Du hast es aber so dargestellt, als ob sofort ein Fahrtenbuch geführt werden muss, sobald man angibt man weiß nicht wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorfalls geführt hat. Und das ist schlicht und einfach FALSCH.
    Es wird hier nicht gleich ein Fahrtenbuch auferlegt, jedenfalls nicht für so eine "lapalie". Deshalb sage ich Halbwissen dazu.
    Was im Gesetzestext steht weiß ich auch, ich habe jeden Tag damit zu tun. Das in jedem Schreiben steht, das ein Fahrtenuch auferlegt werden kann, stimmt. Die zeigen dir ja auch die Möglichkeiten auf die passieren können, müssen sie ja auch. Das ist aber ein Standart-Text der unter jede Owi kommt und hat nix mit der Sache an sich zu tun...


    Gesetztestexte zitieren kann jeder, jedoch muß man auch wissen was und wie es in der Praxis gehandhabt wird... Und vorallem was durchsetzbar ist und was nicht... Und da schmeißt halt jeder mit seinem Halbwissen rum ! Schade da hat wohl jemand die Chance nicht genutzt selber was zu lerrnen... :rolleyes: