Meinung gefragt: Fahrzeug beim Händler gekauft - Modifikationen nicht eingetragen

  • Richtig der Wagen darf so nicht durch die HU kommen und du kannst die Werkstätte anschwärzen, außerdem müsste der Verkäufer (wohlgemerkt auch beim Privatverkauf) eintragen dass die Dinge so nicht zugelassen sind. Wird dein Kumpel erwischt zahlt der Verkäufer die Strafe, weil er ja noch die HU gemacht hat und der Wagen als einwandfrei verkauft wurde.


    Fazit: Verkäufer zahlt Eintragung oder Rücktritt oder Rückrüstung und günstigerer Preis weil das Zubehör nun nicht mehr dabei ist!


  • Seh ich genauso.
    Außerdem: mit "wussten wir nicht, tut uns leid." ist nicht. Verkäufer ist fachmann und hat zu wissen. Er hat als fachmann dir, einem laien(juristisch gesehen), einen wagen ohne betriebserlaubnis verkauft, und dich in dem glauben gelassen, dass es erlaubt ist, den wagen im bereich der STVO zu betreiben. Das ist täuschung.
    Ich würde sogar sagen arglistige Täuscheng, denn wie kann ein wagen eine TÜV-Prüfung bestehen und den siegel erhalten OHNE Betriebserlaubniss (da ja einige sachen nicht eingetragen sind ;) ).


    fahr zum Händler hin und mach im das FREUNDLICH(!) aber bestimmt klar.


    :dito::meinung: Dem ist nix mehr hinzu zu fügen


  • Nö war garnichts dabei. Er kennt sich nicht so aus ich hab mir dann erstmal das ganze angeschaut Teilenummern raus geschrieben und das Netz durchsucht um mal die Gutachten zu bekommen. Da er viel fährt sind wir dann erstmal zum TÜV um das ganze mal einzutragen da ohne Auto bei ihm nicht viel geht....

  • da arbeitet der händler hand in hand mit dem TÜV prüfer. jeder prüfer vergleicht den fahrzeugschein mit dem fahrzeug und man sieht ja gleich das der 1er schon große felgen drauf hat und gewindefahrwerk übersieht man nicht so schnell.


    naja jetzt hat er das alles eingetragen und nun ist nicht mehr so einfach das geld zu bekommen. jetzt sagt warscheinlich " sie haben die teile doch selber verbaut" :lol:

  • Egal ob die mit dem TÜV gemeinsame Sachen machen, fakt ist, wenn man ein Auto kauft von einem Händler, dann hat der dafür zu sorgen, dass er ein verkehrssicheres Auto verkauft und dazu gehört, dass alle Veränderungen eingetragen sind. Ist das nicht der Fall hat der Händler sich strafbar gemacht, vor allem wegen der HU.


    Wenn ihr es habt eintragen lassen, dann hin zum Händler mit der Rechnung (eventuell Beweisfotos beim Kauf, oder von Inserat noch vorhanden?) und verlangen, dass der Händler das zahlt. Da wär ich nicht mehr freundlich, die Bude würde ich auseinander nehmen ^^

  • Ich würd den Wagen auch zurückgeben, wenn der Verkäufer schon so anfängt und mich für dumm verkaufen will, dann hätte ich da immer Bauchschmerzen mit dem Auto...


    PS: Es soll auch vorkommen, dass der TÜV das Auto gar nicht zu Gesicht bekommt, sondern nur den Fahrzeugschein abstempelt und die AU ein anderes Auto macht...und das kommt nicht selten vor ;)