Performance ESD + Umbau der Endrohre = anderer Sound?

  • Hallo,


    da ich ja auf die 335 Optik umbauen will mir aber der aktuelle "Sound" der Anlage nicht reicht, habe ich eigentlich vor den PP ESD zu verbauen und das ganze von H&B Auspufftechnik ob die 335 Optik abändern zu lassen. Da ich mich aber in der Thematik 0 auskenne weiß ich nicht ob mit dem Umbau der Blende den Sound des PP ESDs beeinträchtigt oder gar komplett zu nichte macht. Kann mir da jemand ne hilfreiche Antwort geben?


    Danke für die Antworten.

  • Warum kaufst du nicht einfach eine Duplexanlage? Immer diese schrottigen TÜV-freien Bastellösungen :schlecht:

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Warum kaufst du nicht einfach eine Duplexanlage? Immer diese schrottigen TÜV-freien Bastellösungen :schlecht:


    Nur so nebenbei, der Performance ESD ist TÜV zugelassen, ebenso gibt es zum Blendenumbau von Peter Brecht eine ABE. Insofern ist das alles TÜV konform.

  • ebenso gibt es zum Blendenumbau von Peter Brecht eine ABE.

    Da wäre ich mir nicht so sicher :whistling: Eine ABE für die Endrohre ist schön, aber was n ützt es wenn die Typgenehmigung des PP-Topfes dadurch erlischt ;)

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  • Da wäre ich mir nicht so sicher :whistling: Eine ABE für die Endrohre ist schön, aber was n ützt es wenn die Typgenehmigung des PP-Topfes dadurch erlischt ;)


    Erlischt sie aber nicht, deine Serienabgasanlage hat auch ne Genehmigung. Wenn du dir ne 0815 Blende mit ABE kaufst und die anscheißt erlischt die Genehmigung auch nicht. Außerdem änderst du durch die Blendenänderung in keiner weiße die Abgaswerte, das Strömungsverhalten oder die Abgastemperatur. Insofern ist die Lösung absolut TÜV tauglich. Ich war ja nicht umsonst vorher beim TÜV Süd und hab mich schlau gemacht ;). Insofern ist dein Beitrag absolut Off-Topic weil er nichts zum Thema tut und ich nur gefragt habe ob sich vom Klang her was verändert.

  • Wenn du dir ne 0815 Blende mit ABE kaufst und die anscheißt erlischt die Genehmigung auch nicht.

    :whistling: pfui :totlachen: :respekt:


    Dann ist ja prima...umkehrschluss zu deiner Frage...Wenn die Genehmigung nicht erlischt, dann darf auch das Abgasgeräusch sich nicht ändern "tun" ^^

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