Hat dieser 320d Sitzheizung [Fotos] ? //edit mehrere falsche Angaben -> was nun ?

  • Ich würde ihn auch zurückgeben und wenn er sich weigert zum Anwalt. Wer weiß was da sonst noch so rauskommt. Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass du den Wagen dann auch zu teuer gekauft hast, wenn wirklich so viele Dinge fehlen die eigentlich angepriesen wurden.

  • Wer sagt denn das du eine 163PS-Variante hast?
    Imo wurde in deinem Zulassungszeitraum 09/2008 ein 320d als Fleet-Edition mit den angesprochenen 163PS und eine ungedrosselte Variante mit 177PS gebaut.


    - Da gab es einmal den M47D20 mit einer Bauzeit von 09/2007–06/2010
    - Und desweiteren den N47D20 mit einer Bauzeit von 09/2007–02/2010


    Ich vermute schon das du den 177PS-Motor hast, und nicht die 163PS-Variante der Fleet-Edition.


    EDIT: Ok, du hast in der Zulassung geschaut und hast die 163PS-Variante. Dann vergiss meinen Post!

    „In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
    Arthur Schopenhauer

  • Die Sache ist halt, dass es glaube ich gar keinen KV gibt und das BGB gar keine Anwendung findet.
    Es ist wohl mehr eine Art Rechnung.
    Das Auto gekauft hat nämlich mein Vater, da er selbständig und somit kein Privatmann ist.


    14.800€ mit Winterreifen (ca. noch 1-2 Saison fahrbar) und TÜV neu war btw. der Kaufpreis.

  • In den Zulassungspapieren (oder einer Art Kopie davon, so wie ich meinen Vater verstanden hab) und in der erhaltenen Rechnung stehen wohl 120kw.
    Und an 131g CO2 Ausstoß kann ich mich erinnern, falls das was hilft.
    :/

  • Okay dann sieht das auch mit der Gewährleistung anders aus. Da ist der Verkäufer berechtig sie auszuschließen und du hast wirklich keine.
    Aber auch wenn es nur eine Rechnung ist, hast du nicht das gekauft, was dir versprochen wurde. Das BGB regelt eigentlich auch solche Fälle.