@ spasslex
Du gibst Dir die Antwort doch schon selber:
ZitatDa Coronaringe und Leuchtmittel eine Einheit darstellen und das Leuchtmittel nicht ausgewechselt werden kann
Die Coronaringe bilden mit den originalen Leuchtmitteln eine lichttechnische Einheit, weswegen die Birnen keine eigen, aufgedruckt E1-Kennzeichnung benötigen. Es gibt aber durchaus Birnen, die eine aufgedruckte E1-Kennzeichnung besitzen (dazu hatten wir aber an anderer Stelle schon diskutiert).
Mit Austausch der Leuchtmittel ist allerdings nicht der Wechsel, sondern der tausch gegen einen anderes Leuchtmittel z.B. LED gemeint. Frage doch einfach zur Klarstellung nochmal selbst beim KBA nach deren Auslegung in dieser Fragestellung an ... Du wirst sehen, die Antwort dauert vielleicht einige Zeit, eine "Freigabe" für den Umbau/Austausch der Leuchtmittel auf LED wirst nicht bekommen.
Der Gesetzgeber unterscheidet ganz klar zwischen Tausch und Auswechseln eines Leuchtmittels. Auch wenn es im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet wird, bedeutet es unterschiedliches. Leider!