Versicherungsnehmer andere Person und aus anderem Landkreis als der Eigentümer - geht das?

  • So, ich habe nun den passenden 320d für mich gefunden und der Kaufvertrag ist unterschrieben. Nächstes Wochenende hole ich ihn ab.


    Soweit zur Vorgeschichte.


    Meine Freundin würde gerne mein altes Fahrzeug (MX-5) fahren, da ihr Lupo gerade in die Binsen geht. Ich würde ihr den Wagen auch überlassen (zum Kaufen fehlt ihr gerade das Geld), allerdings soll sie sich um Steuern/Versicherung, Verschleiß etc. selber kümmern.


    Das Problem (wenn es denn eins ist) ist, dass ich in einem anderen Landkreis wohne als sie und desweiteren würde sie gerne den Wagen bei einer anderen Versicherung versichern als ich.


    Geht das überhaupt? Wenn der Wagen weiter auf mich angemeldet ist, müsste ich ja auf jeden Fall die Steuern weiter abführen, die sie mir dann überweisen würde. Aber kann sie trotz des anderen Landkreises den Wagen auf sie versichern lassen?




    Bonusfrage: Meine Freundin ist derzeit bei der Haftpflicht in SF4 eingestuft, kommt nächstes Jahr in die SF5. Bisher hatte sie noch nie eine Vollkasoversicherung. Bei meinem MX-5, der noch ca. 11.000 Euro wert ist, würde diese aber auf jeden Fall Sinn machen. Bei welcher SF fängt sie dort dann an? Wenn sie ganz "von vorne" anfangen muss, könnte die finanzielle Belastung etwas zu groß werden...

  • In welchem Land lebt ihr denn ? D, A oder wie ?
    Du kannst Deine Freundin ja fahren lassen...nur Versicherungsabschluß liegt beim Eigentümer und dessen Wohnsitz. Ich sehe das Problem jetzt nicht...
    Wenn Deine Freundin Steuern und Versicherung übernehmen soll, gibt Sie Dir das Geld oder Du gibst Ihr den Brief...dann gehört das Auto nicht mehr Dir...zweiteres ließe sich vielleicht über einen Überlassungsvertrag/Vereinbarung schriftlich fixieren. Das wäre dann unter Privatleuten annähernd rechtsverbindlich. Besser Du läßt Dir von Ihr einen Wechsel unterschreiben. Dann wird die Summe bei Verkauf des Wechsels an einen Dritten sofort fällig....
    OK..manches hört sich mies an....aber strenge Rechnung..gute Freundschaft.... :D


    Gruß Pedda

  • Teil eins : ja es geht!



    Teil 2 sie wird wie die Kfz haftpflichteingestuft also sf5 ab 01.01


    Bei teil 2 kommt es auf die Versicherung an! Nicht jede übernimmt die Sf klasse von der Haftpflicht!

  • In welchem Land lebt ihr denn ? D, A oder wie ?
    Du kannst Deine Freundin ja fahren lassen...nur Versicherungsabschluß liegt beim Eigentümer und dessen Wohnsitz. Ich sehe das Problem jetzt nicht...

    Wir leben in D.


    Das Problem ist zweierlei:


    1. Bei meiner Versicherung müsste ich dann 2 Autos versichern, habe allerdings keinen Tarif, bei dem der Zweitwagen die selbe SF-Klasse bekommt wie der Erstwagen.


    2. Meine Freundin fährt in dieser Zeit (ob das nun 6 Monate oder 3-4 Jahre sind ist schwer absehbar) ihre SF-Klassen nicht weiter runter, wenn der Wagen auf mich versichert ist.

  • Normalerweise kann man den Versicherungsnehmer abweichend vom Halter angeben. Das ist eigentlich zu jeder Zeit machbar (auch während der aktuelle Vertrag noch läuft => zumindest wenn die Versicherungsgesellschaft gleich bleibt). Allerdings ist der Tarif bei einem abweichenden Halter etwas höher (bei mir sind es ca. 100€/Jahr).

  • 2. Meine Freundin fährt in dieser Zeit (ob das nun 6 Monate oder 3-4 Jahre sind ist schwer absehbar) ihre SF-Klassen nicht weiter runter, wenn der Wagen auf mich versichert ist.


    Doch...sowas geht...beide werden von der Versicherung angeschrieben und versichern, dass sie die Fahrerin war...auch bei unterschiedlichen Versicherungen.


    Innerhalb der gleichen Versicherung kann ich mir das vorstellen...
    Das mit dem anderen Landkreis...mhmm das wäre mir neu...aber man lernt dazu...

  • Tarife bei denen der abweichende Halter Aufpreis kostet sind zunehmend out, ich empfehle hier einen Anbieter- oder intern einen Bedingungswerks-wechsel.
    Der Halter, der Versicherungsnehmer, der juristische Eigentümer, der Besitzer, der Gläugiger und der Beitragszahler können unterschiedliche natürliche wie juristische Personen sein.
    Die Konstellation ist also grundsätzlich möglich, jedoch nicht zwangsläufig zu empfehlen. Nachdem der GDV das neue Gesamtverbandsbedingungswerk eingeführt hat, ist die sog. verbesserte Zweitwagenregelung eine SF4 und keine SF2 mehr, sofern der Versicherer dies anbietet.
    Richtig ist auch die Aussage, dass nicht jeder Versicherer die KH Einstufung für die VK übernimmt, in Folge dessen wäre es zweckdienlich sich einen Versicherer zu suchen der dies tut.

    M135i, fast Vollausstattung, ausgenommen Leder, 5Sitzigkeit, Rückfahrkamera, diverse Assistenten und Gepäckraumtrennnetz, Durchlademöglichkeit u. Schiebedach.
    Estorbilblau-2-Metallic
    - PP Nieren
    - PP Blacklines
    - K&N Plattenluftfilter
    - Bastuck ESD


    Daher wieder mehr im 1er-Forum zu finden.

  • Berechtigte Frage, jedoch kann ich dich beruhigen Bavarian330, hier im Forum is alles sortiert...:-) Ich bin einfach die ersten circa 10 Threads durchgegangen...

    M135i, fast Vollausstattung, ausgenommen Leder, 5Sitzigkeit, Rückfahrkamera, diverse Assistenten und Gepäckraumtrennnetz, Durchlademöglichkeit u. Schiebedach.
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    Daher wieder mehr im 1er-Forum zu finden.