Hallo,
habe vor 2 Monaten einen gerbauchten 325i bei einem ca. 300km entfernten BMW-Händler gekauft (EZ 11/08 mit 49.000km). Nach ca. 2 Wochen fiel mir auf, dass die Vorderachse bei tiefen Bodenwellen knartscht und bei Kopfsteinpflaster poltert.
EURO Plus-Garantie besteht auch.
Hatte den Verkaushändler gefragt, ob ich bei Garantie- und Gewährleistungsansprüchen auch zu meinem örtlichen BMW-Händler fahren könnte, dies wurde bejaht.
Also BMW bei meinem örtlichen Händler abgegeben mit schriftlichem Auftrag, Nageln des Motors, Anlassschwierigkeiten und das Knartschten/Poltern der Vorderachse zu beheben mit der Bemerkung, dass ich nichts zahle, da ich Garantie und Geäwhrleistung habe.
Bei Gewährleustungsfällen sollen die sich mit dem Händler ausienandersetzten, welcher mir den Wagen verkauft hat.
Heute Anruf: Injektoren und Zündspulen wurden auf Garantie getauscht, aber das Poltern (vermutlich Gummilager der Stabis) wurde nicht behoben, da dies die Garantieversicherung nicht übernimmt.
Will nachher den Wagen abholen, aber ist es nicht so, dass dieser Mangel (der wohl bereits beim Kauf vorhanden war) unter die Gewährleistung fällt und somit trotzdem behoben werden muss? Ich vermute mal, mein örtlicher Händler hat sich nichtmal mit dem Verkäufer telefonisch auseinandergesetzt, obwohl alles im Auftrag drinsteht sogar mit Telefonnummer und der Verkäufer auch gesagt hat, mein örtlicher BMW-Händler solle sich bei ihm melden wenn es um Gewährleistungsansprüche geht...
Also wie seht iher das? Ist das Gummilager der Stabis ein Gewährleistungsfall oder nicht?
Fabian