Unfallteile nach Reperatur beim Freundlichen mitnehmen - wo liegt das Problem?

  • Das hört sich wirklich komisch an.. Meiner Meinung nach ist es selbstverständlich dein Recht, das Zeug mit nach Hause zu nehmen! Vielleicht willst du dir ja aus der Felge einen Tisch bauen- dafür taugt sie sicher noch, ohne den Straßenverkehr zu gefährden.. Spass beiseite- Ich würde auf die Herausgabe bestehen.. :thumbdown:

  • Wenn die Teile von der Versicherung bezahlt wurden, hat die Versicherung ja ein anrecht, auf die alten Teile. Da die Versicherung damit ja nix anfangen kann, sind die Werkstätten mit Sicherheit dazu verpflichtet, sie zu verschrotten. Das dient bestimmt auch dazu, dass kein Versicherungsbetrug begangen wird. Bin da aber kein Experte ... ist nur eine Vermutung

    :auto: :bmw-smiley: Sparst du in der Not, hast du für den Tot :bmw-smiley: :auto:

  • Darauf bestehen das Zeug mitzunehmen ;) wobei why auch nicht ganz unrecht hat.

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • In einem Versucherungsfall ist das bestimmt so das stimmt. Aber wenn er es selbst zahlt hat er doch ein Recht auf seine alten Sachen oder?

  • Wenn du etwas auf deine Kosten in der Werkstatt reparieren lässt, darfst du die defekten Teile sicher mitnehmen, denn sie gehören ja dir. Wenn du einen Totalschaden hast (bei Vollkasko) und dir die Versicherung den Wert des Autos erstattet, darfst du das Unfallauto ja auch nicht behalten. Das verkaufen dann Versicherungen an irgendwelche abnehmer um ihren finanziellen Schaden zu begrenzen

    :auto: :bmw-smiley: Sparst du in der Not, hast du für den Tot :bmw-smiley: :auto:

  • Wenn die Abwicklung über eine Versicherung erfolgt, sind die Altteile Eigentum der Versicherung. Wäre auch so wenn ein Teppich zu Hause zu Schaden kommt und die Versicherung reguliert. Die müßte den alten Teppich eigentlich abholen lassen...
    Wenn der BMW-Onkel jetzt erzählt, er müsse Teile vernichten ist das Quatsch...es sei denn, da läuft etwas über die Versicherung, dass Du nicht kennst...
    Ich würde bei der Versicherung mal nachfragen...und mir etwaige Vereinbarungen schriftlich geben lassen...


    Wenn Du alles aus Deiner Tasche bezahlst hast Du Anspruch auf Herausgabe..


    Pedda

  • Ich finde ihr denkt etwas zu kompliziert bzw. zu weit.


    Die Versicherung wird aus den defekten Teilen kein Kapital machen können.


    Die Werkstätte bzw. dessen Angestellten schon :mundzu:


    Ist doch ein alter Hut. Alles was nur wenig beschädigt ist und man nicht mitnimmt wird verkauft - egal ob Stossfänger, Motorhauben, Felgen oder was weiß ich was...


    Aaaber daß eine Werkstätte das mitnehmen untersagt hab ich noch nie gehört. Ruf morgen einfach mal bei deiner Versicherung in der Schadensabteilung an und frag nach.

  • Ich durfte meine Felgen (inkl. Reifen) damals (obwohl versicherungsreguliert) auch mitnehmen. Und das obwohl eine der beiden Felgen definitiv nicht mehr verkehrstauglich war.
    Ich habe einfach ganz freundlich beim Serviceberater angeklopft und er hat gemeint, dass er das normalerweise nicht dürfe, aber wenn ich im versichere die Räder nicht mehr am Auto zu verwenden, dann gibt er sie mir mit.