Moment
Wenn bei einer vom Kunden in Auftrag gegebener Arbeit -trotz eingehaltener Vorschriften (z.b. Anzugsdrehmoment) etwas kaputt geht, was auf Materialschwäche respektive Überalterung zurück zuführen ist, ist das PECH!
Die Kerzen haben ein vorgeschriebenes Drehmoment zum lösen, wird das eingehalten und die Kerze reißt dennoch ab, kann BMW nix dafür!! Da wird davon ausgegangen, dass das jedem anderen auch passiert wäre. Quasi ein stiller Defekt (Kerze fest, sowas ist von außen nicht erkennbar). Diesen trägt immer der Kunde. Der Defekt war ja DA bevor das Auto in die Werkstatt kam und definitiv nicht erkennbar für den Mechaniker! Es würde somit kein Verschulden seitens des Machnikers/Autohaus vorliegen! Das ist das Risiko beim Kerzenwechsel!
Das Autohaus kann sich Kulant zeigen, rechtlichen Anspruch hast du aber auf gar nix!!