Werkstatt reißt Glühkerze ab, wer Haftet?

  • Stell dir vor, du beauftragst einen Elekktriker ne Dose zu setzen und er bricht eine Wasserleitung und die Wohnung ist überschwemmt, und dann sollst du am Schaden hängenbleiben? Nee, glaube ich nicht.
    :meinung: ich bin aber kein Jurist ( gut so ;) )



    Naja das ist ein schlechtes Beispiel !


    Nehmen wir mal eher das hier. Du Beauftragst einen Elektriker die Aussenleuchte zu reparieren weil die Glühbirne kaputt ist. Dafür muss er die Lampe abschrauben. Dabei fällt ihm dann auf das er die Lampe so nie mehr fest bekommt weil das Loch jetzt ausgenudelt ist.


    Ist er dann daran Schuld oder ist es die schlechte Substanz der Wand?

  • tell dir vor, du beauftragst einen Elekktriker ne Dose zu setzen und er bricht eine Wasserleitung und die Wohnung ist überschwemmt, und dann sollst du am Schaden hängenbleiben? Nee, glaube ich nicht.


    Total falsches Beispiel... Die Wasserleitung hat nix mit der Dose zutun ;)
    DIe Glühkerze mit dem Kerzenwechsel ja aber wohl sehr ;)


    Das ist nicht nur Usus, das ist rechtlich FAKT!!!!
    Das ist in jeder Branche so! Wenn ein Maler ne Ziegelwand tapiziert und die Wand hällt die eine Schicht Tapete nicht aus und kracht zusammen, ist das nicht die Schuld des Malers. Der ist für die Fehlerhafte Grundsubstanz nicht verantworklicht! Genauso ist das in dem Fall hier! Die Kerze WAR SCHON FEST bevor das Auto in die Werkstatt kam -> Fehler/Defekt war bereits vorhanden! Die Werkstatt handelt nach Herstellervorgaben und kann in keinster Weise das defekte Bauteil vorher! erkennen und ggf reagieren. Der Defekt kann erst dann auffallen wenns zuspät ist!
    Risiko des Kunden! Das steht in den AGB eines jeden Autohauses die auch aushängen!! Diese Aushänge sind rechtlich bindend und ausreichend! Dein "zu Risikoen und...." ist quasi da vermerkt. Mit jeder Unterschrift unter einem Werkstattauftrag stimmst du den AGBS zu!! Der Kunde hat die Informationspflicht, nicht das Autohaus, dessen Pflicht endet mit dem Aushängen der AGBS im Serivebreich!

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • gibts keine AGBs oder auftragsbedingungen denen man bei erteilung eines auftrags zustimmt? kann mir eigentlich nicht vorstellen, das diese thematik undefiniert ist.


    allerdings muss ich auch sagen, das ich schon dabei war, als ein bauteil (in meinem fall ein kühler) beim ausbau kaputtgemacht wurde, und dann behauptet wurde das der anschluss aufgrund von altersschwäche gebrochen war. nur blöd, das ich in dem moment daneben stand und gesehen habe das noch ein schlauch dran hing als der kühler rausgezogen wurde.... :cursing:


    soll heißen: vermutungen kann man viele anstellen, in beide richtungen. fakt ist, deine kerze ist hin. halte dich einfach an meinen post auf der ersten seite würde ich sagen.


    Da hast du wohl recht, unter 2000 komme ich sowieso nicht raus (ich hoffe auch das BMW Autohaus denkt genauso wie du). Jedoch weiß ich auch das manche Autohäuser wenig Kulant sind deswegen meine Frage hier.

  • Total falsches Beispiel... Die Wasserleitung hat nix mit der Dose zutun ;)
    DIe Glühkerze mit dem Kerzenwechsel ja aber wohl sehr ;)


    Das ist nicht nur Usus, das ist rechtlich FAKT!!!!
    Das ist in jeder Branche so! Wenn ein Maler ne Ziegelwand tapiziert und die Wand hällt die eine Schicht Tapete nicht aus und kracht zusammen, ist das nicht die Schuld des Malers. Der ist für die Fehlerhafte Grundsubstanz nicht verantworklicht! Genauso ist das in dem Fall hier! Die Kerze WAR SCHON FEST bevor das Auto in die Werkstatt kam -> Fehler/Defekt war bereits vorhanden! Die Werkstatt handelt nach Herstellervorgaben und kann in keinster Weise das defekte Bauteil vorher! erkennen und ggf reagieren. Der Defekt kann erst dann auffallen wenns zuspät ist!
    Risiko des Kunden! Das steht in den AGB eines jeden Autohauses die auch aushängen!! Diese Aushänge sind rechtlich bindend und ausreichend! Dein "zu Risikoen und...." ist quasi da vermerkt. Mit jeder Unterschrift unter einem Werkstattauftrag stimmst du den AGBS zu!! Der Kunde hat die Informationspflicht, nicht das Autohaus, dessen Pflicht endet mit dem Aushängen der AGBS im Serivebreich!


    Siehst du, deshalb hatte ich geschrieben kein Jurist zu sein :D
    Da sieht man mal wieder wie Gesetz und eigene Meinung zur "Gerechtigkeit" auseinander klaffen :thumbdown:
    Aber einfach freundlich bleiben beim :) schadet ja nichts

  • Der Defekt einer Glühkerze macht sich auch nicht unbedingt bei 8° in der Garage bemerkbar. Aber wenn du im Skiurlaub stehst bei -20° und du zur Piste willst merkst du was es bedeutet wenn eine oder mehre Glühkerzen nichtmehr richtig funktionieren.


    Wagen steht nicht in einer Garage sondern im Freiem. Auch bei minus Temperaturen habe ich nichts davon gemerkt. War deswegen auch verwundert, aber man traut ja seiner Werkstatt

  • Naja da die Rechtslage nicht eindeutig ist, muss ich hoffen das sich die Werkstatt Kulant zeigt. Werde euch Informieren wie es ausging!