Diese habe ich jetzt mal als Antwort bekommen:
Guten Tag Herr Lippl
Vielen Dank für Ihr e-mail.
Leider könnnen wir Ihnen nicht weiterhelfen.
Als Felgenhersteller ist es für uns zwingend erforderlich ein vom TÜV zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem zu unterhalten. Richtlinien des QS-Systems beinhalten unter Anderem einen vorgegebenen Ablauf betreffend Gutachtenerstellung. Diese Richtlinien gewährleisten bei Haftungsfragen in allfälligen Schadensfällen eine eindeutige Identifikation von EU-Felgen gegenüber Produkten aus anderen Verkaufsräumen mit einem niedrigeren Qualitätsstandart (z.B. USA).
Um diese QS-Vorgabe zu erfüllen sind unsere Gutachten, anders als marktübliche Festigkeitsgutachten, fahrzeug-, halter- und QS-nummern-spezifisch aufgebaut. Dieses System macht eine Herausgabe in digitaler Form unmöglich.
Für weitere Eintragungsfragen stehen Ihnen unsere deutschen Vertriebspartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Beste Grüsse aus der Schweiz
Ich habe ihr jetzt noch geschrieben ob es irgendeine Möglichkeit gibt die Felgen eizutragen...Mal schaun..