Private Haftpflichtversicherung

  • Ach ja, Leihwagen, oder Ausfallentschädigung und ne Pauschale für Telefonate usw steht dir auch zu.... :thumbup:

  • Ach ja, Leihwagen, oder Ausfallentschädigung und ne Pauschale für Telefonate usw steht dir auch zu.... :thumbup:


    Ohne es 100%ig zu Wissen, meine ich dass das bei einer fiktiven Abrechnung (also über Kostenvoranschlag) nicht stimmt. Weder wurde ein Leihwagen benutzt, noch entstand ein Nutzungsausfall, weil der Wagen nicht in der Werkstatt stand.
    Allerdings müsste es meines Wissens noch einen Ausgleich für den Wertverlust geben, so denn der Wagen repariert weniger wert ist als ohne Schaden.


  • Ein Kind
    Wie alt ist es?


    Das ist jedoch ein Wichtiger Grund. Wenn das Kind nicht Deliksfähig ist hast Du gesetzlich
    nur einen Anspruch bei Aufsichtspflichtsverletzung! Wenn das nicht der Fall ist, ist es von den Eltern nett, wenn Sie dir Geld geben oder gem. Vertrag
    in der Haftpflicht aber auch nur wen die Eltern nett sind. Nicht jede Haftpflicht zahlt für Deliksunfähige Kinder!

  • Nappo1997 und JensD haben, nebenbei bemerkt, recht. :)

    M135i, fast Vollausstattung, ausgenommen Leder, 5Sitzigkeit, Rückfahrkamera, diverse Assistenten und Gepäckraumtrennnetz, Durchlademöglichkeit u. Schiebedach.
    Estorbilblau-2-Metallic
    - PP Nieren
    - PP Blacklines
    - K&N Plattenluftfilter
    - Bastuck ESD


    Daher wieder mehr im 1er-Forum zu finden.

  • DelikTsfähigkeit hin oder her Familienhaftpflicht haftet für den Schaden. Wenn der Schaden über 1000€ liegt würde ich einen Gutachter sowie Rechtsanwalt beauftragen, wenn nicht nimmst du halt das was die gegnerische VS dir bietet.

  • Also in der Regel schickt man sein Gutachten oder Kostenvoranschlag an die gegnerische Versicherung dann Zahlen die das ohne wenn und aber, oder die fragen ob man das Auto reparieren lässt oder nicht wenn nicht ziehen die wieder bissen Geld ab... und damit man auch nicht einfach sagen kann ja ich lasse es reparieren zahlen die dann erst die Hälfte und wenn du die Rechnung von der Werkstatt zu denen schickst den Rest. Man muss aber hier sagen das ist immer Versicherungsabhängig habe auch jetzt oft erlebt bei Leuten mit Ausländischen namen wird sehr oft so was gemacht wie ich es oben beschrieben habe bei Deutschen namen nicht so das Problem :P.. Ist halt leider Gottes soooo :sleeping: :fechten: :bmw-smiley:


    Was bringt ein nicht-ausländischer Name wenn man weder Grammatik noch Rechtschreibung beherrscht.

  • Das ist juristisch falsch. Korrekt ist, dass die Privathaftpflicht respektive der Versicherungsnehmer respektive die versicherte oder mitversicherte Person nach BGB dann leistungsfrei sind, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorlag. Daher integrieren immer mehr private Haftpflichtversicherer eine Klausel, dass bis zu einer gewissen Schadensumme auf die Prüfung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.

    M135i, fast Vollausstattung, ausgenommen Leder, 5Sitzigkeit, Rückfahrkamera, diverse Assistenten und Gepäckraumtrennnetz, Durchlademöglichkeit u. Schiebedach.
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    Daher wieder mehr im 1er-Forum zu finden.

  • Das ist juristisch falsch. Korrekt ist, dass die Privathaftpflicht respektive der Versicherungsnehmer respektive die versicherte oder mitversicherte Person nach BGB dann leistungsfrei sind, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorlag. Daher integrieren immer mehr private Haftpflichtversicherer eine Klausel, dass bis zu einer gewissen Schadensumme auf die Prüfung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.


    Das ist Richtig.
    Eine Haftpflicht zahlt nach Gesetz. Wenn ltd. Gesetz keine Haftung ist, da keine Deliktsfähigkeit ist, dann zahlt niemand.
    Es ist gut will der Eltern. Die können es der Versicherung geben, können es lassen