Reparatur --> Händler will diese nicht in Garantie übernehmen...

  • Richtig dargestellt wurde der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.


    Der Verweiss auf die Garantie ist ein beliebter Trick der Händler.


    ABER: Hier wäre erstmal zu klären, welches Recht überhaupt gilt. Deutsches oder Italienisches?



    Edit:


    Aja. Immerhin ein Teilerfolg. Glückwunsch.

  • Ich befürchte hier wird mal wieder Gewährleistung und Garantie miteinander verwürfelt.

    richtig !!!

    Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bedeutet, dass bei Kauf alles in Ordnung war, es bedeutet nicht, dass es nicht innerhalb der 1 oder 2 Jahre kaputt gehen darf.
    Je nach Kaufvertrag kann die Gewährleistung von den üblichen 2 Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Unabhängig davon gilt: In den ersten 6 Monaten muss Dir der Händler beweisen, dass beim Kauf das Bauteil in Ordnung war, danach kommst Du in Beweisnot.

    fast richtig, die Gewährleistung beträgt genau 2 Jahre, nicht mehr aber auch kein Tag weniger, ist gesetzlich vorgeschrieben!!



    Garantie:
    Die Garantie ist eine freiwillige Geschichte, die Dir der Hersteller, der Händler oder eine Versicherung gibt. Freiwillig im Sinne, es besteht kein gesetzlicher Zwang. Ist die Garantieerklärung beidseitig angenommen, dann muss natürlich der Garantiegeber bei einem Garantiefall zahlen.

    vollkommen richtig...


    :thumbsup:

  • fast richtig, die Gewährleistung beträgt genau 2 Jahre, nicht mehr aber auch kein Tag weniger, ist gesetzlich vorgeschrieben!!


    Wie oben schon beschrieben,kann sie auf 1 Jahr gekürzt werden.Und das macht jeder Händler.

  • Wie oben schon beschrieben,kann sie auf 1 Jahr gekürzt werden.Und das macht jeder Händler.

    In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie
    1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim
    gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab
    Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim
    Verkäufer liegen.

  • In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie
    1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim
    gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab
    Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim
    Verkäufer liegen.


    Ich darf aus der von Dir verlinkten EU-Richtlinie zitieren:
    "Im Fall gebrauchter Güter können die Mitgliedstaaten vorsehen, daß der Verkäufer und der Verbraucher sich auf Vertragsklauseln oder Vereinbarungen einigen können, denen zufolge der Verkäufer weniger lange haftet als in Artikel 5 Absatz 1 vorgesehen. Diese kürzere Haftungsdauer darf ein Jahr nicht unterschreiten."

  • Selbstverständlich kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt werden.


    Siehe § 475 Abs. 2 BGB.

  • ok, ich habs nochmal genauer nachgeschaut :whistling: ... Nicht weiter draufhauen.... :thumbsup:

  • muss der Händler nicht die gesamten Kosten tragen ?


    Aus meiner Sicht stellt sich die Lage derzeit so dar:
    Gewährleistung: Händler sagt nein also müsste der Weg über einen Anwalt gehen, wenn man über diese Schiene mehr erreichen will.
    Garantie: Tja, die genauen Garantiebedingungen kennen wir nicht, können wir also keine Aussage zu treffen.
    Der Händler kommt auf Kulanz entgegen, Kulanz ist freiwillig, da muss er gar nichts.


    Man hat zwei Möglichkeiten Kulanz annehmen oder auf Gewährleistung bzw. Garantie pochen. Es kann sein, dass der Händler dann am Ende "Muss". Es kann aber sein, das nicht und dann wird er sicherlich auch nicht mehr zu seiner kulanten Lösung bereit sein. Wenn man Pech hat, bleibt man dann auch noch auf weiteren Kosten stehen. Und wer jetzt von Rechtsschutz usw. redet. Ich habe auf jeden Fall Streß und einen Verlust an Freizeit. Den bezahlt mir auch keine Rechtschutzsversicherung.
    Klar, kann das auch die Taktik des Händlers sein, das will ich nicht ausschließen.