Auffahrunfall - Rahmen verzogen - weitere Vorgehensweise?

  • Kenne sogar jemanden im näheren Landkreis, welcher mit seinem 123d von der Fahrbahn abgekommen ist, glaube eine B-Säule war eingedrückt.
    Der 1er fährt heute genauso wie am ersten Tag, die BMW Werkstatt macht so etwas nicht aber die Reparatur lief natürlich über BMW.
    Sprich das Fahrzeug wird bei entsprechenden Partner abgegeben und man erhält eine BMW Rechnung. ;)


    Denke auch das man sich darüber keine Sorgen machen muss, wenn der Gutachter meint es lässt sich richten...

  • Hallo zusammen,


    Danke für die vielen Antworten! - jetzt bin ich doch schon etwas beruhigter bzgl. der Reparatur.


    @ ghostii: Ja, die Unfallgegnerin trägt die Alleinschuld - bin ja nichtmal sonderlich stark in die Eisen gestiegen vor besagtem Schild,
    auch die Polizei konnte sich nicht erklären, wie die Dame das nicht sehen konnte und mit solcher Restgeschwindigkeit da reingerauscht ist... :fail:
    bzgl. Anwalt: Habe zum Glück einen in der Familie, der sich die kommenden Tage der Sache annehmen wird ;) .


    Da ja einige von euch nach ähnlichen Schäden auch wieder rundum zufrieden sind, hoffe ich mal, dass er sich wieder so fährt wie bisher :)
    Jetzt heißts leider erstmal 3 Wochen ohne Auto auskommen.


    Wie ist das übrigens rechtlich genau geregelt? - ich dachte immer, mir steht in AT auf jeden Fall ein Leihwagen zu, wenn durch einen Unfall bei dem ich
    keine Schuld trage, das Auto nicht mehr fahrbereit ist?


    Habe da am selben Tag noch bei der Versicherung angerufen, da hieß es nur, jeder müsse sich hier selbst gegen solche Schäden bzw. einen "Mobilitätsausfall" versichern,
    auch wenn ich nichtmal was für den Unfall dafür kann und jetzt mit den Sorgen allein dastehe.


    Würde mich jedenfalls sehr interessieren, ob da ebenfalls die Unfallgegnerin bzw. deren Versicherung für ein Leihauto aufkommen müsste.
    (ob es in meiner Lage wirklich viel Sinn macht sei dahingestellt, sollte wegen Schleudertrauma nur das Nötigste fahren zurzeit - aber will halt auch nicht zu Hause
    "angehängt" sein)


    mfg,
    Manuel

  • Leider nur kurz Zeit, deswegen die Antwort etwas kurz;)
    Aber eig. muss dir soweit ich weis ein Leihwagen zur Verfügung gestellt werden, sobald du am Unfall schuldlos bist. Also du hast eig. die Wahl Nutzungsausfall oder Leihwagen in der jeweiligen Klasse deines Autos -1.

  • Wurde bei mir alles von BMW geklärt, entweder Nutzungsausfall oder Leihwagen, konnte sogar die Tage kombinieren, mal Leihwagen, mal Geld.
    Keine Ahnung wie BMW das am Ende abrechnet aber war kein Problem während der Reparaturzeit.

  • Hallo nochmal,


    Habe heute auch mit dem Rechtsanwalt darüber geredet und er meinte auch, dass in AT ( Im Gegensatz zu DE :wacko: ) wohl die Rechtslage jene ist, dass man sich auf Nutzungsausfall und Leihautoanspruch wirklich
    selbst versichern muss. Scheint wohl wirklich so zu sein, da ich es schon durch einige Instanzen so hörte inzwischen - komplett unsinnig halt in meinen Augen :whistling: .


    Naja jedenfalls kommt langsam tatsächlich Licht ins Dunkel - freue mich schon wieder aufs BMW-Fahren in ein paar Wochen ;)


    Liebe Grüße,
    Manuel

  • Hallo Jungs,


    Wollte mich hier nochmal zu Wort melden, nachdem die Sache nun doch ein gutes Ende gefunden hat:


    Der Wagen wurde in der BMW Vertragswerkstatt repariert - was auch wirklich sehr schön und professionell ausgeführt wurde.
    Schadenssumme war final dann 8.600€ - Leihwagen bekam ich keinen, ganze 4,5 Wochen nicht und auch als danach noch eine kleine
    Beanstandung meinerseits kam wurde nicht wirklich professionell auf mich eingegangen - mein großes Glück war der Verantwortliche Geselle an meinem Auto,
    der die Reparatur koordinierte und mit dem ich auch während der Reparatur mal sprechen konnte - vom Service generell um den Schaden herum wurde
    ich (wiedermal) komplett enttäuscht - sowohl was Leihauto, als auch das Eingehen auf meine Anliegen anging.


    Aber da ich für mich die Reparatur in der BMW Werkstatt erledigt haben wollte und die Versicherung des Unfallgegners dies bezahlte,
    war mir unterm Strich eh nur die ordnungsgemäße Wiederherstellung meines Autos wichtig.
    Beim Service resigniert man da inzwischen sowieso schön langsam...



    Aber immerhin was die gegnerische Versicherung angeht gab es zum Glück keinerlei Probleme und die Abwicklung war wirklich vorbildlich bis jetzt.


    Liebe Grüße,
    Manuel