abmelden solltest Du sie so können, nur wieder anmelden bei abgelaufener HU is nich.
wenn Du sie nich abmeldest und erst ´ne HU machen lassen würdest müsstest Du mehr für die HU bezahlen
(ca. 20% auf den HU Teil, AU Teil is davon unberührt, wären also ca. 8 Taler mehr, regional leicht unterschiedlich)
das nennt sich dann Prüfung mit erweitertem Umfang bzw. mit Ergänzungsuntersuchung.
sollense doch gleich den Quatsch Straf- / Überziehungsgebühr nennen.
es wird aber - als kleinen Ausgleich - nich mehr zurück datiert, was u.U. gar günstiger kommen kann,
als wenn Du´s Bapperl nur für 1 Jahr bekommen würdest.