soweit ich weis gibt es gewisse tolleranzen wo du dich diesbezüglich bewegen darfst. wie genau es aussieht weis ich aber leider nicht, da ich es von einer werkstatt machen lasse, da man danach eh eine achvermessung machen lassen sollte.
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Darf ich nach Eintragung eigentlich auch wieder höher drehen oder darf die Höhe offiziell nicht mehr verändert werden?Eigentlich wird die tiefste Einstellung abgenommen (vorausgesetzt der Prüfer weiß was er zu machen hat
). Danach kannst Du den ohne Probleme hoch drehen
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Ich habe nochmal mit dem Tüv-Stations Leiter hier in Hamburg telefoniert und er meinte man darf nach Eintragung nicht mehr die Höhe verändern.
Tja, was soll ich machen? Darf die Dekra sowas auch abnehmen? Wo wart ihr?
Vielen Dank für die Hilfe! -
Mein AP - Fahrwerk ist jetzt angekommen
......... man hatte ein glück 2 monate zum bezahlen zeit .
Kommt denn jemand aus der Stuttgarter Umgebung der es mir einbauen könnte ??(
bitte pn dann an mich wäre echt Hammer! -
Äh ist der SKN606 nicht mehr im Forum? Hätte ihn zwecks AP FW nochmal gebraucht!
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Nein hat sich löschen lassen.