Sachmängelhaftung trotz fehlender Garantie???

  • Hallo,
    hat zwar nur indirekt was mit Versicherung zu tun aber ich stell die Frage trotzdem mal.


    Kennt sich jemand mit Sachmängelhaftung und Garantie etwas besser aus?


    und zwar geht es darum, dass ich mir letztens einen 335d angeschaut habe.
    Der Wagen war mal Chip getunt (ist es nicht mehr). Jetzt sagt der BMW Händler er kann darauf keine Garantie geben.
    Wenn jetzt aber was an dem Auto wäre könnte man da irgendwas über die Sachmängelhaftung drehen? würde ich jetzt im schadensfall für die Kosten aufkommen oder kann man da den Händler dafür dran kriegen? Diese Sachmängelhaftung gilt glaube ich 6 Monate aber wie genau hängt das jetzt alles zusammen?

  • Wird der Wagen "im Kundenauftrag" oder vom Händler direkt verkauft? Also wer ist Vertragspartner?
    Wenn du (private Person) den Vertrag mit dem Händler (gewerblicher Verkäufer) schließt, kann er die gesetzliche Gewährleistung (Mangelhaftung) nicht ausschließen, nur auf 1 Jahr reduzieren (muss er explizit in den Kaufvertrag schreiben).
    Sollte der Vertrag aber zwischen dir (privat) und dem Vorbesitzer (privat) geschlossen werden, dann Tritt der Händler lediglich als Vermittler auf und kann die Gewährleistung (Mangelhaftung) ausschließen, muss aber auch explizit im Kaufvertrag stehen.
    Schließt er das nicht aus, kannst du Ansprüche beim Vorbesitzer (Vertragspartner) geltend machen. Das wird aber sehr kompliziert dann, soweit ich weiß.


    Edit: Und bitte nicht Gewährleistung mit Garantie verwechseln. Garantie ist etwas freiwilliges und frei definierbar, Gewährleistung/Mängelhaftung ist gesetzlich (BGB) geregelt.

  • Egal ob privat oder gewerblich. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Kann im Einzelfall auf ein Jahr reduziert werden.
    Zu den Details. Das erste halbe ja ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dem Käufer einen Fehler in der Handhabung nachzuweisen.
    Ab Gefahrübergang (6 Monate nach Auslieferung) ist der Käufer in der Beweispflicht nachzuweisen, dass der Mangel bei Auslieferung bestand bzw. darauf zurück zu führen ist.

    Wissen ist Macht und nichts wissen macht auch nichts!
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    FS auslesen, Codieren ect.

  • Also der Wagen wird vom BMW Vertragshändler verkauft.


    kann mir jetzt der Händler/BMW keine Garantie oder keine Gewährleistung geben? so wie ihr das schreibt fällt die Garantie weg, Gewährleistung ist jedoch Pflicht?


    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, Habe ich auf jedenfall 1 Jahr Gewährleistung und der Verkäufer muss für Schäden die eventuell am Fahrzeug auftreten können Aufkommen, auch wenn der Händler sagt, BMW kann keine Garantie aufgrund des Chip Tunings geben.


    Wofür gibt es denn dann überhaupt die Garantie?

  • Weil sie als freiwillige Zusatzleistung "mehr abdeckt" als die bloße Gewährleistung.


    Interessant kann es auch bei der Produkthaftung werden. Sprich wenn du mit so einem Wagen mal einen Unfall verursachst aufgrund eines Materialversagens - sagen wir die Kardanwelle schert ab und du verlierst aufgrunddessen die Kontrolle über das Fahrzeug - wer haftet dann? Deine Versicherung könnte es ggf. ablehnen, weil sie BMW respektive dich in der Haftung sieht.


    BMW (bzw. einer seiner Lieferanten) haftet aber nur, wenn es ein Materialfehler war oder aber ein Konstruktionsfehler nachgewiesen werden kann. Aber ein "gechiptes" Auto könnte ggf. überhalb seiner Spezifikationen betrieben worden sein (z.B. 150Nm über Nenn-Moment). Wenn es also kein Materialfehler war, dann wird es schwer bis unmöglich, einen Konstruktionsfehler nachzuweisen.

  • Hm das mit einem Unfall wäre dann wieder eine andere Sache.


    Mir geht's jetzt erstmal darum, dass ich nicht die Katze im Sack kaufe.
    Sprich wenn irgendetwas kaputt geht, muss ja nicht mal was am Motor sein. muss ich dafür Aufkommen oder ist das dann Händler Sache ?

  • Du hast es doch selbst schon gesagt:


    Du bekommst keine Garantie, aber die gesetzliche Gewährleistung.


    Bei der Gewährleistung haftet der Verkäufer nur für Mängel im Sinne des Kaufrechts und das auch nur dann, wenn sie bereits bei der Übergabe vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten gilt dafür zu Deinen Gunsten eine Beweislastumkehr. Ausgenommen von der Gewährleistung sind natürlich Verschleissteile.


    Bei einer Garantie übernimmt der Verkäufer gegebenenfalls auch die Kosten, wenn die Ursache für den Defekt bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Es werden vielleicht auch Kosten übernommen, die nicht auf einen Mangel im Sinne des Kaufrechts zurückzuführen sind. Die Garantie geht also viel weiter als die Gewährleistung.

  • Sprich wenn irgendetwas kaputt geht, muss ja nicht mal was am Motor sein. muss ich dafür Aufkommen oder ist das dann Händler Sache ?


    Garantie ist eine freiweillige Leistung seitens des Verkäufers.
    Gewährleistung ist gesetztlich geregelt und somit Pflicht ! Diese beträgt 12 Monate; ABER ab Kauf muss der Händler dir in den ersten 6 Monaten beweisen, das der Schaden noch nicht bei Gefahrenübergang (also seit dem du das Auto bekommen hast) vorlag. In den danach folgenden 6 Monaten muss DU dem Händler beweisen, dass der Schaden schon seit Gefahrenübergang vorlag.
    In der Praxis: in den ersten 6 Monaten bist bei einem Schaden fine raus; nach danach folgenden nächsten Monaten würde Händler abwimmeln.


    ...Ob dir das reicht reicht musst du selbst entscheiden.


    Wichtig: Im Vertrag muss der Händler als Verkäufer stehen!!! Wenn er im Auftrag verkauft, und er nur der ist, der dir Schlüssel, Papiere und Co gibt und die Sache abwickelt reicht das nicht.

  • Habe meine gebrauchte Kiste damals bei einem Händler in Greiz gekauft.
    Auf der Rechnugn steht: "Verkauf ohne Garantie"


    Die hätte damals extra gekostet, im Vertrag war aber der Punkt "Sachmangel".
    Sprich:
    "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden."