Gutachten der Versicherung von Dekra anzweifelnd

  • Zitat

    Also willst du dich wegen 500-900€ rum streiten?


    Dein Wagen hat ja nun bereits 2 Unfallschäden, eine Wertminderung, ist 4000km mehr gelaufen und wieder 3 Monate älter. Also wenn du Zeit und Nerven hast, geh zu nem RA. Wenn du keine Lust auf Stress hast und auf die 500€ verzichten kannst, nimms hin.


    genau so siehts aus.


    immer diese pauschalen Rufe nach nem RA... zumal, wenn der TE ne Rechtschutzversicherung hat, er sicher ne Selbstbeteiligung hat und dann würden nochma 150 euro abgehen... und was soll ein RA bewirken??? Die berechnungen oben stimmen so. das auto ist nunmal weniger wert. :what:

  • Also soweit ich weiß, muss die Versicherung beim wirtschaftlichen Totalschaden folgendes machen. Angebote fürs "Schrottauto" einholen, den Preis vom Wiederbeschaffungspreis (der auch ein konkretes Angebot sein muss) abziehen (abzgl. die Selbstbeteiligung). Diese Preise bzw. das Angebot für die Wiederbeschaffung würde ich mir einfach zeigen lassen.

  • So siehts aus. Bei einem Wirtschafftlichen wird das Fahrzeug auf speziellen Börsen angeboten. Das höchste Angebot gilt dann als Restwert, welcher vom Widerbeschaffungswert abgezogen wird. Zudem ist dieses Angebot für den Händler bindend. Deshalb ist da natürlich immer günstig, das der Restwert niedrig ist. In den meisten Fällen kannst du dann das Auto noch behalten, musst aber beim Verkauf darauf achten, ihn als Totalschaden anzubieten. Ich meine auch, das du ihn nicht höher verkaufen "darfst" ( wo kein Kläger da kein Richter ), was der Restwert besagt.


    Als Beispiel: Wiederbeschaffungswert 17000€, Restwert 2000€ = 15000€ was die Versicherung dir anbietet. Dann ist es dir oft freigestellt, ob du das Angebot von dem Händler mit den 2000€ an nimmst oder nicht.


    Das ist in der Regel der Ablauf. Du kannst natürlich das Auto auch zerlegen, dir dann, als Beispiel, Teile ausbauen und ihn dann Verkaufen. Wenn du dir wieder einen 3er holen möchtest, ist das eine alternative.

  • Hey, danke für die Antworten. Habe schon einen e92 320d gekauft.


    Im Gutachten steht bei der Dekra Wiederbeschaffungswert. Wenn ich 1400 Euro drauf zahlen muss für gleiche km und ein bisschen schlechtere Ausstattung, dann ist der Wiederbeschaffungswert für mich falsch. Unfall hin oder her. Und dann sollen sie von mir aus tausend abziehen auf denen ich sitzen bleibe, auch wenn ich bei dem Unfall einfach Pech gehabt habe...
    Aber alles über 1000 finde ich von Bauch her zu viel, ob ich es mir leisten kann oder nicht.
    Deshalb wollte ich wissen, wie ihr an die Sache rangehen würdet. Ob so ein Gutachten fix ist oder ob man nochmal mit dem Gutachter oder der Versicherung reden sollten usw....

  • Leider nutzt Dir mein Kommentar nichts mehr, aber für Die Zukunft doch drei Tipps


    Bei einem unverschuldeten Unfall würde ich immer einen eigenen Gutachter beauftragen, den Schaden zu schätzen. Bei einem von der Versicherung beauftragten Gutachter hätte ich immer ein mulmiges Gefühl. Dazu bist Du berechtigt und die gegnerische Versicherung muss Dir die Kosten für den Gutachter erstatten.


    Bewi einem unverschuldeten Unfall mit so einem großen Schaden würde ich immer einen Rechtsanwalt einschalten, um annähernd Waffengleichheit mit der Versicherung herzustellen. Die Rechtsanwaltskosten muss auch die gegnerische Versicherung tragen.


    Nach einem Urteil des BGH muss Dir die gegnerische Versicherung die Kosten für eine fachgerechte und vollständige Reparatur ersetzen, wenn sie nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes im Gutachten betragen. Du hättest also Dein Auto auf Kosten der Versicherung reparieren lassen können, auch wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten 1.300 über den Wiederbeschaffungswert liegen.


    Ich fürchte, jetzt ist viel falsch gelaufen und nicht mehr korigierbar, betrachte es als Lehrgeld und lerne für die Zukunft daraus. :)