Kaufvertragrücktritt wenn Fehler nicht behoben werden kann??


  • Göran hast ja recht, aber die müssen dann schauen was dem auto wert würde ohne diese "schaden" sag ich mal und einer in diese preis liga im geben...


    Oder sehe ich das falch?


    mfg Dragos

  • Ganz schön leidensfähig. Eine Wandlung nach über zwei Jahren erscheint mir fast aussichtslos. Nun ja ich bin aber kein Anwalt.


    Viel Glück beim "Entsorgen" des Montagsautos.

  • Zitat

    Original von Dragos
    Göran hast ja recht, aber die müssen dann schauen was dem auto wert würde ohne diese "schaden" sag ich mal und einer in diese preis liga im geben...


    Oder sehe ich das falch?


    mfg Dragos


    Leider nein.


    Es gibt meine ich einen speziellen Satz für die Ermittlung des Entgeltes bei einer entsprechenden Laufleistung.


    Wenn ich mich recht entsinne ist es der selbe Satz, wie bei Leasingrückläufern, wenn die Mehrkilometer auf der Uhr haben, denn diese Mehrkilometer werden ja auch bepreist.


    Göran