Und wie lange ist diese frist??
das geht schon seit fast jahren so.
ich werde mal einfach zum http://www.e90-forum.de/wbb2/Carbon/icons/icon13.gif hingehen und mal schauen was der dazu sagen tut.
Und wie lange ist diese frist??
das geht schon seit fast jahren so.
ich werde mal einfach zum http://www.e90-forum.de/wbb2/Carbon/icons/icon13.gif hingehen und mal schauen was der dazu sagen tut.
ZitatAlles anzeigenOriginal von 01goeran
Eine Wandlung sollte in Deinem Fall kein Problem sein, wenn alles ordentlich dokumentiert ist.
Wichtig ist dem Händler eine angemessene Frist zu setzen um den Defekt zu beheben.
Kann er dem nicht nachkommen, sind Deine Chancen sehr gut.
Zu 100% bekommst Du den Kaufpreis aber nicht zurück, denn der
darf mit Recht ein Nutzungsentgeld für Dein Auto einbehalten, denn Du hast es ja schon 30tkm bewegt.
Göran
Göran hast ja recht, aber die müssen dann schauen was dem auto wert würde ohne diese "schaden" sag ich mal und einer in diese preis liga im geben...
Oder sehe ich das falch?
mfg Dragos
Ganz schön leidensfähig. Eine Wandlung nach über zwei Jahren erscheint mir fast aussichtslos. Nun ja ich bin aber kein Anwalt.
Viel Glück beim "Entsorgen" des Montagsautos.
ZitatOriginal von Dragos
Göran hast ja recht, aber die müssen dann schauen was dem auto wert würde ohne diese "schaden" sag ich mal und einer in diese preis liga im geben...
Oder sehe ich das falch?
mfg Dragos
Leider nein.
Es gibt meine ich einen speziellen Satz für die Ermittlung des Entgeltes bei einer entsprechenden Laufleistung.
Wenn ich mich recht entsinne ist es der selbe Satz, wie bei Leasingrückläufern, wenn die Mehrkilometer auf der Uhr haben, denn diese Mehrkilometer werden ja auch bepreist.
Göran