Parkplatzunfall "Rechts vor Links"

  • Yup, habe ich auch erst vor kurzem erfahren, dass Rechts-vor-Links auf Parkplätzen ein gängiger Irrtum ist. Aber die Nasen stellen noch schön hier gilt die StVO Schilder auf, unglaublich.


    Würde ad hoc auch sagen 50/50, Anwalt nehmen und das Beste hoffen.

  • aber was ich mich halt frage ist, warum es dann nicht so ist das die stvo gilt? dann wäre das doch alles viel eindeutiger und es würden doch auch verfahren eingespart? ?(

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

  • Grundsätzlich gilt die StVO ja auch. Befinden sich jedoch lediglich Parkflächenmarkierungen auf dem Platz und keine Markierungen die "Straßencharakter" annehmen lassen, hat das besondere Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 2 StVO Vorrang, d.h. man muss sich mit dem anderen Verkehrsteilnehmer arrangieren.
    Also: 50 : 50.

  • Grundsätzlich gilt die StVO ja auch. Befinden sich jedoch lediglich Parkflächenmarkierungen auf dem Platz und keine Markierungen die "Straßencharakter" annehmen lassen, hat das besondere Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 2 StVO Vorrang, d.h. man muss sich mit dem anderen Verkehrsteilnehmer arrangieren.
    Also: 50 : 50.


    Cool. Ich bin mir sicher, dass sich schon 100e Anwälte über das Thema was ist Straßencharakter gestritten haben.
    Prinzipiell finde ich es ja ok, dass man sich auf Parkplätzen verständigen soll, rücksichtsvoll fährt usw. Da das die meisten nicht machen, bzw. einfach von der StVO ausgehen, d.h. für sich das Recht einräumen so zu fahen, geht das einfach an der Praxis komplett vorbei.

  • Rechtsschutz ist zum Glück vorhanden. Lasse mich mal beraten und wenns nicht klappt, über Vollkasko laufen.

  • Also, war heute bei meiner Werkstatt und es wurde ein Kostenvoranschlag gemacht. Gesamtkosten mit Arbeitszeit brutto knapp 2000 Euro.


    Die Versicherung hat auch nochmal angerufen und gemeint auf Parkplätzen ist 50/50 Schuld und am besten wäre für mich, die Vollkasko in Anspruch zu nehmen.
    Was meint ihr? Wie würdet ihr vorgehen? Vorraussetzung ist doch dann aber, dass die Unfallgegnerin auch sagt, dass wir es nicht über die Versicherung machen... oder? (sie hat aber keine VK :S ).


    Bin über jeden Ratschlag dankbar :)

  • bevor du deine VK in anspruch nimmst würde ich erstmal die versicherung fragen was du dann ab 2014 zahlen musst wenn du hochgestuft wirst!


    manche versicherungen stufen so extrem zurück bei einem unfall das man oft viele jahre braucht um wieder auf seinen aktuellen SFR zu kommen.


    da kann es mitunter billiger sein den schaden selber zu zahlen und die versicherung nicht in anspruch zu nehmen.




    das der unfallgegner keine VK hat kann dir doch völlig egal sein da es 50/50 ist und somit eh jeder selber sein schaden zu zahlen hat. fertig.

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    Meguiar's Fanboy

  • Ich meine mal gehört zu haben, dass alle Schäden über 1000,-€ über die Versicherung abgerechnet werden sollten, da es sich dann nicht mehr rechnet, den Schaden selbst zu tragen.

  • Hmm ist es bei 50/50 nicht so, dass ich die Hälfte des Schadens von ihr zahlen muss und sie die Hälfte von mir? Also nicht jeder zahlt den eigenen Schaden.

  • Gut das ich den thread hier mal gelesen habe!!habe des öfteren auf parkplätzen auf rechts vor links vertraut und habe meine "vorfahrt"in anspruch genommen :-/ glück gehabt würde ich sagen!



    Gruß Sven