Ab wann ist sowas denn überhaupt nötig? Hab noch nie gehört das jemand, nachdem er sich grössere Felgen und passende Räder geordert hat, den Tacho hat nachjustieren lassen..??
Wenn man sich die richtige Rad-Reifen Kombi kauf nie!
Ab wann ist sowas denn überhaupt nötig? Hab noch nie gehört das jemand, nachdem er sich grössere Felgen und passende Räder geordert hat, den Tacho hat nachjustieren lassen..??
Wenn man sich die richtige Rad-Reifen Kombi kauf nie!
Logisches denken [OFF]
wenn der umfang des rades sich verändert (Reifenumfang hat nichts mit der Felge zu tun) dann schon sonst nicht.........
ist doch logisch oder?
und 235 rundum das ist schon seltsam
für vorne zu breit und hinten zu schmal ..
Der link war gut es ist noch alles im grünen Bereich!
Vorne und hinten die gleiche Größe, finde ich auch ok
235er, was fährst denn für ne Felgenbreite?
Also ich fahre ab der Saison 8.5X20 ET 35 rundum mit 245/30ZR20
Geht ohne Probleme
Bei 235 haste wahrscheinlich ein Querschnitt von 35.
Das ist nach meiner Erfahrung grenzwertig, und z.B. bei OZ Felgen gibts dazu immer den Punkt G01 in den TÜV-Unterlagen => der sagt quasi, dass du dein Tacho überrüfen musst, um die Eintragung durchzubekommen.
Im 20iger Tread sind aber 1 - 2 Auto auf diesen Dimensionen unterwegs (gewesen) und dort scheint es auch keine Abweichung gegeben zu haben.
Müsste also klappen
8,5x20, et 35 ! Hab ich hier im Felgen Fred auch schon gesehen !
http://www.bmvbs.de/cae/servle…indigkeits-messer-pdf.pdf
ein bischen scrollen is angesacht, will´s nich zu leicht machen
Was ist denn, wenn ich im Winter wieder die kleinen Räder drauf mache? Müsste man das alle halbe Jahre neueinstellen?!?
Es gibt auch Gutachten von 18 und 19 Zoll Felgen wo auf die Auflage G01 hingewiesen wird.
Wenn das drin steht muss der Tacho teilweise überprüft werden.
Es gibt aber auch Gutachten wie z.B. Bei den Breyton 20 Zoll Felgen, da steht das nur als Hinweis für den Fahrzeughalter.
Es wird quasi darauf hingewiesen muss aber nicht abgenommen werden.
So wurde es mir beim TÜV gesagt als ich das Gutachten vorgelegt habe