Ich frag mal als Laie...den Kaufvertrag kann man nicht anfechten
Bmw 335i Motorschaden
- bmw-335ifreak
- Geschlossen
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ha
Man muss sagen ich hab richtig geschlafen beim Kauf.
Ich habe nur noch das Auto gesehen der Rest war Nebensache.
Es war ein Händler der genau wusste das vor ihm ein dummer "Junge " steht.
Beim Kaufvertrag hat er ein anderer Name eingetragen wie er in wirklichkeit heißt und auch wieder mit einem anderen Namen unterschrieben.
Ist mir alles nicht aufgefallen, naja bei Unfallfrei oder Unfall wurde gar nichts angekreuzt, hab ich auch übersehen.
Mein Anwalt hat über Vincar History die Bilder rausgepickt vom Unfall wie er nach Deutschland gekommen ist....
Jetzt kommt natürlich alles zusammen und der dumme bin einfach ich bei der Sache weil ich geschlafen habe.
Der Anwalt rechnet mir auch ziemlich schlechte Chancen aus, gerade wegen dem KaufvertragWeis nicht ob ich dem sein Namen einfach so preisgeben darf?
hattest du denn keine zeugen bei?
Ich meine auf den Import pappieren beim Zoll wird dich bestimmt der Name vom Händler sein? Oder er war ganz schlau
Und den Namen kannst du veröffentlichen damit jeder der das liest ein grossen Bogen um den Händler macht.. Immerhin erfindest du nichts sonder erzählst von deiner negativen Erfahrung. -
Anfechten kannst alles, aber ob man damit erfolg haben wird? Chancen stehen sehr gering.
Nur kommt halt auch noch das Problem dazu das ich Ursprünglich den Wagen hergeben wollte da ich ab September den Techniker machen werde.
Doch wer kauft so einen Wagen mit dieser Vorgeschichte niemand normal. Nur kann ich eig. nicht solange warten bis das ganze Verfahren rum ist da ich das Geld brauche.
Doch so bringst ihn auch nicht weg, scheiße wie es ist -
Ich sag mal so wenn er einen falschen namen angegeben hat und zusatzlich anders unterschrieben hat ist der kaufvertrag normal ungultig...
Kann ja jeder kommen und max mustermann schreiben und 3 xxx bei der unterschrift hinmachen...
Wo du pech haben konntest ist der unfallschaden da weder unfallfrei noch unfall steht....
Wurd dem aber auf die füße tretten und dort mal vorsprechen was das fur eine schxxx ist...
War das ein "richtiger" handler oder eher so ein hinterhofverkaufer wo der kampfhund unterm tisch sitzt???
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ha
hattest du denn keine zeugen bei?
Ich meine auf den Import pappieren beim Zoll wird dich bestimmt der Name vom Händler sein? Oder er war ganz schlau
Und den Namen kannst du veröffentlichen damit jeder der das liest ein grossen Bogen um den Händler macht.. Immerhin erfindest du nichts sonder erzählst von deiner negativen Erfahrung.Ein Kumpel war dabei
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Im schlimmsten fall wie oben erwahnt ausschlachten und in teilen verkaufen...
Ware zwar schade um das auto aber wenn du die kohle brauchst bleibt dir nicht viel uber ausser einen motor zu finden der passt oder eben auschlachten...Send by iPhone
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Ich sag mal so wenn er einen falschen namen angegeben hat und zusatzlich anders unterschrieben hat ist der kaufvertrag normal ungultig...
Kann ja jeder kommen und max mustermann schreiben und 3 xxx bei der unterschrift hinmachen...
Wo du pech haben konntest ist der unfallschaden da weder unfallfrei noch unfall steht....
Wurd dem aber auf die füße tretten und dort mal vorsprechen was das fur eine schxxx ist...
War das ein "richtiger" handler oder eher so ein hinterhofverkaufer wo der kampfhund unterm tisch sitzt???
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Genau das hat mein Anwalt mir auch gesagt, wegen dem Unfallfrei bla bla.
Also er verkauft sehr teure Autos, vom Schein her war es gut, naja die Leute bisschen kommisch hab mir aber nichts goßes dabei gedacht -
Ok das meinetwegen ware eben pech...
Aber was sagt er zum falschen namen am kaufvetrag das muß man doch anfechten konnen oder...
Ist das nicht eine art "urkundenfalschung"...
So ein kaufvetrag ist ja nicht iein klopapier...Send by iPhone
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Zitat
Genau das hat mein Anwalt mir auch gesagt, wegen dem Unfallfrei bla bla.
Also er verkauft sehr teure Autos, vom Schein her war es gut, naja die Leute bisschen kommisch hab mir aber nichts goßes dabei gedachtNenn einfach mal Namen und Standort damit nicht noch einer auf ihn reinfällt.
Du kannst den Namen preisgeben. Warum auch nicht?
Du veröffentlichst doch keine personenbezogenen Daten...,Einen Peter Müller (Beispiel) gibt es x mal in Deutschland
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Wie gesagt zeugen reichen aus.
Und wenn er es drauf ankommen lässt wird ein schriftvergleichs Gutachten gemacht. Wenn du Verkehrsrechtschutz hast dann nach das.Hatte damals genau das selbe gehabt nur war es ein deutsches Auto und er hat im Auftrag unterschrieben. Name war von seinen Neffen.
Aber am Ende habe ich dank zeugen gewonnen!P.s es war ein Zylinderkopf Schaden und die querlänker waren durch.
Im Kaufvertrag stand sogar nicht fahrbereit.