Unfall - Mietwagenkosten Erstatz?

  • Hallo zusammen,


    mir ist gestern Abend jemand beim Ausparken mit dem linken Heck in meine rechte Seite gefahren und hat beide Türen sowie Teilweise den Seitenschweller demoliert.


    Haben die Personalien etc. ausgetauscht.


    Nun zu meinen Fragen:


    Ich werde zu 98.76% 2 neue Türen+ Seitenschweller bekommen, die in Le-Means Blau lackiert werden müssen. Da ich keine Lust habe einen Farbunterschied(falls es den zu einem kommen wird) hinzunehmen, wollte ich mal Fragen ob ich daruf bestehen kann die komplette Seite bzw. sogar das Ganze Auto neu lackieren zu lassen?




    Außerdem habe ich mal irgendwo gelesen, das man anspruch auf einen Mietwagen hat, solange das Auto in der Werkstatt ist. Falls ich keinen Mietwagen nehme, kann ich trotzdem die Kohle für den Mietwagen(bzw. einen teil davon) beanspruchen. Ist das so richtig? Wie heist diese "Art der in anspruchnahme" ? Und wie fordere ich diese an?




    Hier die seeehr schlecht Fotografierten Fotos zum Schaden.



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    Vielen Dank

  • Ist zwar ein paar jahre her aber hatte den fall auch mal mit meinem e46 fast identisches Schadensbild.
    Ja du hast Anspruch auf einen Mietwagen bezahlt von der Haftpflicht des Unfallgegners (solange der Schuld ist)
    Glaub eine Klasse niedriger als dein Fahrzeug, alternativ gibts Kohle richtig. Glaub der 3er dürft so "ca" bei 100 Euro liegen...
    Leihauto kann direkt über die Werkstatt abgewickelt werden wo du as auto richten lässt, und Kohle glaub ich musst bei der
    Gegnerischen Versicherung beantragen...


    Keine Gewähr ;)


    VG
    Chris

    Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten :D

  • habe anfang des jahres 65€ pro tag bekommen,weil ich auf leihwagen verzichtet habe....der wagen wird teillackiert, das heisst die neuen bauteile so wie die sachen daneben...siehst nachher kein unterschied zu.


    lg

  • Du kannst dir auch nen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung nehmen.
    Dann bekommst du a) dein Geld,
    Wirst b) von denen nicht über den Tisch gezogen und
    Musst duch c) um nix kümmern.

  • Warum sollte er sich denn immer gleich nen Anwalt nehmen...?!? Treibt nur unnötig die Kosten in die Höhe und dann beschweren sich wieder alle, wenn die Versicherer die Beiträge erhöhen müssen... :thumbdown:


    Du lässt einfach nen Gutachten machen von Deiner Werkstatt bzw. nem Gutachter. Die regeln dann alles mit der gegnerischen Versicherung. Je nach Schadensbild und Reparaturdauer hast Anspruch auf nen Mietwagen, ja. Aber nur, wenn die Dauer natürlich mehr als einen Tag beanspruchen wird. Mit Einbau und Lackieren wird es das sicherlich (muss ja auch trocknen). Dass man einen Wagen niedriger nehmen muss, ist auch nicht mehr so. Aber auch hierzu kann Dir der Gutachter mehr erzählen.


    Das Gutachten wird dann übrigens von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Ich nehm an, die Versicherungsdaten des Gegners hast Du?! Zur Not reicht auch das Kennzeichen.


    I.d.R. läuft das alles glatt. Erst, wenn es Probleme geben sollte, würde ich zu nem Anwalt raten.


    Ach und es wird schon so lackiert, dass man keinen Farbunterschied mehr sieht hinterher (Beilackieren). Aber nen Anspruch, dass gleich das komplette Auto lackiert wird ,hast natürlich nicht.