Tagfahrlicht

  • Zum Thema mit Standlicht fahren: Ich weiß jetzt nicht in wie weit das verboten ist und wie/ob es bestraft wird, aber aber wenn es verboten ist finde ich es absoluten Schwachsinn. :spinn: Es gibt in Deutschland nicht einmal eine Tagfahrlicht-Pflicht. Es ist einem also selbst überlassen wann man das Licht einschaltet. Es gibt Leute die fahren bei Witterungsbedingungen ohne Licht, wo ich denke das Licht sollte längst an sein und ich bin sicher das die Polizei in den meisten Fällen toleranter ist als ich und derjenige ohne Strafe bzw. mit einer Verwarnung davonkommen würde.
    Ich finde es ist immer noch besser mit dem Standlicht zu fahren als ganz ohne Licht. Mir fällt kein plausibler Grund für ein Verbot ein. Ich verstehe diese ganze Geschichte um das Tagfahrlicht nicht, von wegen eine bestimmte Helligkeit muss gegeben sein damit es als Tagfahrlicht genehmigt ist und vor allem dann nicht wenn es nicht einmal PFLICHT ist. Also ich finde es ok wenn jemand die ganze Zeit mit Standlicht fahren würde, auch wenn ich es nicht mache und direkt das Abblendlicht einschalte. Aber besser Standlicht als gar kein Licht! :meinung:
    Lasse mich gerne von einer anderen Meinung überzeugen. :D


    Gruß


    SirFen

  • Viel schlimmer find ich die Variante mit NSW oder gar NSL rum zu fahren !

    mfg
    flo320d






    Glaubenskrieg ist, wenn sich erwachsene Menschen darüber streiten, wer den besseren, imaginaeren Freund hat.

  • Diskussion geht langsam am Thema vorbei . . . . .


    hiermax


    Wenn Du dein FL-Model in Verbindung mit XENON hast, müßte die linke Stelllung eigentlich so sein, daß Du mit Tagfahrlicht über die Xenon´s fährst und bei entsprechender Dunkelheit die Fahrlichtautomatik von Tagfahrlicht auf Abblendlicht umschaltet - so macht das ganze auch Sinn.


    Hast Du wie ich ein Vor-FL-Modell und Xenon, dann schaltet sich in der linken Stellung als Tagfahrlicht die Xenon-Brenner ein - die Fahrlichtautomatik ist dann überstimmt . . . irgendwie "sinnfrei", aber sicherlich ein Sicherheitseffekt.


    Zum Thema "Standlichtfahren": Hier ist sicherlich nicht gefragt, welche eigene Meinung einer hat, sonder einfach die Meinung, die das Gesetz zuläßt - und damit, siehe Post von AXEL . . . .


    MfG


  • Also das wär genau so, wie es sein sollte. Muss ich mal ausprobieren. Bei meinem vor-FL-320er war, soweit ich es mitbekommen habe, zwischen linker und rechter stellung kein unterschied - daher war der schalter immer rechts (kam noch aus der zeit, als in österreich tagfahrlicht pflicht war). Da ich aber immer noch ein befürworter von licht-am-tag bin, werde ich die linke stellung mal probieren. Ich muss zugeben, dass ich eigentlich den unterschied zw. tagfahrlicht und normalem abblendlicht nicht genau weiss. Mir wurde mal gesagt, dass tagfahrlicht nicht das abblendlicht sein muss und vor allem die rücklichter dabei nicht leuchten. Ist das so?
    Max

  • Das Tagfahrlicht interpretiert jeder Hersteller, nach dazu je nach Modell und Modelljahr unterschiedlich.
    Bei BMW hieß das ganze vorher "Skandinavienschaltung" - heißt, daß das Abblendlicht puls Rücklichter sofort mit Zündung angingen. "Skandinavienschaltung" daher, da die "Nordlichter" schon viel eher mit Licht am Tage fahren mußen. (Welche tolle Wortspielereien!!!)


    Jetzt ist es bei den Vor-FL-Modellen so, daß das "Tagfahrlicht" das eingeschaltene Abblendlicht und die zugeschalteten Rücklichter sind - also die alte "Skandinavienschaltung"
    Bei den FL-Modellen wird zwischen Fahrzeugen mit Halogen und mit Xenon unterschieden. Mit Halogen alles wie oben, also Tagfahrlicht mit Abblendlicht, bei Xenon dann Tagfahrlicht über die Corona-Ringe und Abblendlicht wenn notwendig (Fahrlichtautomatik oder handzugeschalten) über die Xenon´s. Inwieweit die Schaltung der Rücklichter mit beeinflußt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht weiß ein anderer mehr.


    AUDI hat bei den neueren Modellen bei Tagfahrlicht nur vorn die Tagfahrlichter an. Die werden sogar je nach Funktion gedimmt und übernehmen so Standlicht, Tagfahrlicht und Begrenzungslicht mit unterschiedlichen Helligkeiten!!
    Auch wenn ich es nicht gernzugebe - da ist AUDI BMW eine Nase vorn weg . . . .



    MfG

  • "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
    Das versteh ich absolut nicht. Wenn man kein Licht bräuchte darf man ohne licht fahren. Is ja klar. Wenn man dann Abblendlicht+Standlicht anmacht ist das auch ok. Aber nur Standlicht ist wohl verboten???? Wo bitte ist da der Sinn?


    mfg Andi


  • Habe die licht-thematik gerade an meinem FL E90 mit xenon gechecked.
    Folgendes kam dabei raus:
    Bei tagfahrlichtstellung corona-ringe und rücklichter. Bei einsetzen der dunkelheit wird das abblendlicht autom. eingeschaltet und neben dem drehschalter leuchtet eine kleine grüne LED (zum hinweis, dass jetzt abblendlicht aktiv ist). Und das scheint mir sehr vernünftig weil schlüssig. Allerdings könnte ich im tagfahrlichtmodus auf die rückleuchten verzichten; die sind aber dabei. Egal, hauptsache xenon brennt nicht dauernd.
    Max