• Der TE erwartet ohne es auszuhandeln, dass der Händler den Wagen zulässt usw. Einen seriösen Service erwarte ich gernell auch wenn ich beim Händler kaufe, aber wenn ich gewisse Leistungen erwarte muss ich eben diese auch aushandeln und schriftlich fixieren.



    @ TE: Was steht denn in deinem Kaufvertrag bzgl. des Zustandes deines erworbenen Wagens??? Wenn Du nichts schriftlich hast, würde ich mal sagen, dass es schwierig werden wird dem VK etwas nachzuweisen. Wenn man ein Fahrzeug genau betrachtet, sieht man auch, dass Reifen nicht gleichmäßig abgefahren sind.



    Würde auch den Kaufvertrag nochmal genau durchlesen, bei meinem wurde auch gesagt, dass er unfall frei sei und dann stand da ganz unscheinbar doch ein "nein" und mit etwas Recherche fand ich heraus, dass er einen Parkplatzrempler hatte... Eine bekannte Kette wie die von dir erwähnte, wird sich denke ich nicht so einfach in die Brennesseln setzen.



    ps.: Wieso geht etwas am Thema vorbei, wenn Du es selber zur Diskussion stellst??? 8|



  • hab im ersten vertrag auch erstmal unfallfrei stehen, im zweiten mit unfall.



    es geht mir ja um die sache felgen// mit dem reifen ist es eh eine sicherere sachen da ich bereits erwähnte habe das ich den tüv bericht vor mir liegen habe und auch drinne steht das das der tüv den wagen mit diesen reifen nicht zugelassen hat. verstehst du was ich meine?

  • Was hatte der Wagen denn für´nen Unfall??? Geh zum Anwalt und lass die damit nicht durchkommen!

  • Mal ganz davon abgesehen, dass du sehr blauäugig an die Sache rangegangen bist: Du hast Gewährleistung, wo in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muss, dass du den Schaden verursachst hast. Da wünsch ich ihm bei den zwei vorliegenden TÜV Berichten viel Spaß dabei.

  • Ja und der Wagen bekam keinen TüV, weil die Reifen nicht entsprechendes Profil aufwiesen? Und dann mit den anderen Reifen drauf war es okay. Oder warum verweigerte der TüV die Plakette, wird wahrscheinlich nicht so detailliert drinne stehen. Also kannst Du da nur bzgl. den Reifen mit argumentieren und es hilft dir nicht bei den Felgen.


    Zu den Felgen sagt der Händler nun, dass DU es verschuldet hast... Womit willst Du das wiederlegen? :wacko: Gerade auch wenn der Käufer erst nach 4 Monaten damit kommt. Das ganze ist sehr ärgerlich für Dich. Aber denke es wird schwer werden, dort den Beweis zu führen, dass es nicht Dein Verschulden ist.




    Allerdings hat der Händler ja auch eine sechsmonatige Gewährleistung innerhalb er beweisen muss, dass die Schäden am Fahrzeug nicht beim Kauf schon bestanden (TüV Bereicht? Wobei dort nicht explizit auf die Felegen eingegangen wird.). Also müsste er eigentlich auch für den Schaden aufkommen.

  • Mal ganz davon abgesehen, dass du sehr blauäugig an die Sache rangegangen bist: Du hast Gewährleistung, wo in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muss, dass du den Schaden verursachst hast. Da wünsch ich ihm bei den zwei vorliegenden TÜV Berichten viel Spaß dabei.


    Warst einfach schneller :D

  • ja das ist die sache, ihr habt natürlich recht, das war echt dumm von mir..
    die andere sache ist warum soll ich mir sowas gefallen lassen, entweder ich gebe mich mit den 2 neuen reifen zufrieden oder
    vor gericht nochmal gehen und auf "risiko" spielen

  • Du dumm oder nicht... Egal!


    Abspeisen lassen damit würde ich mich nicht. Ich würde einen Prüfbericht für die Felgen verlangen.


    Als die den TÜV haben machen lassen, werden sie Reifen wahrscheinlich nicht genug Profil gehabt haben. Also fehlt denen auch der direkte Beweis für intakte Felgen.


    Denke man kann da schon noch außergerichtlich einen gescheiten Kompromiss finden.

  • Nun gut, jetzt hast ja hoffentlich was gelernt.


    Warum denn gleich vor Gericht gehen? Rede doch mit denen mal vernünftig und weise sie auf die gesetzliche Gewährleistung hin. Wenn das nicht klappt, dann auch mit dem dezenten Hinweis, dass du die Sache an deinen Rechtsanwalt abgeben wirst (wobei sich hiervon die meisten aus eigener Erfahrung leider nicht mehr beeindrucken lassen). Tja, und wenn das nix bringt, dann wirst du halt mal zum RA gehen müssen, vielleicht bist du im ADAC? Da ist eine Erstberatung wenigstens kostenlos. Erst wenn irgendwo auf dem Briefkopf RA steht, reagieren die meisten.


    War das eigentlich ein BMW Händler oder eine kleine Klitsche?