Gebrauchtwagengarantie fürn Arsch?!

  • Der Händler kann auch nur das zu den Kosten machen die auch im Garantiepass stehen..


    Aber wenn das tatsächlich so ist das er das beweisen muss werde ich da morgen nochmal anrufen...
    Kann mir aber nicht vorstellen das da irgendwas positives bei rum kommt

  • NIcht - wie üblich - Garantie mit Gewährleistung verwechseln. Wenn es tatsächlich eine Garantie gibt, garantiert der Verkäufer, dass innerhalb der Garantiefrist kein Mangel auftritt. In diesem Fall sind die Reparaturkosten jedenfalls von dem die Garantie gewährendem Händler zu tragen.
    Gibt es bloß die gesetzliche Gewährleistung, die kein Händler gegenüber dem Konsumenten ausschließen kann, beträgt die Gwährleistungsfrist mindestens 1 Jahr. Gewährleistung bedeutet, dass das Auto ohne Mangel übergeben wurde. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe wird jedoch gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. In diesem Fall kann sich der Händler dahin freibeweisen, dass der Mangel tatsächlich nicht vorlag, was zB dann gelingen kann, wenn zB 5 oder 10tausend km seit der Übergabe zurückgelegt wurde.

  • Das mit dem Anwalt ist immer so eine Sache... Wenn man Pech hat fällt man hinten runter und hat die Anwaltskosten noch mit am Bein.
    Problem ist das der Händler weiter Weg ist und ich das deswegen in einer Werkstatt in der Nähe machen lassen will.
    Da die Gebrauchtwagengarantie für alle BMW Werkstätten gilt. Und wenn ich das nun von einer anderen Werkstatt machen lasse wird der Händler gar nix zahlen nehme ich an

    Du verstehst irgendwie nicht,was hier geschrieben steht.Es geht nicht um deine Gebrauchtwagengarantie sondern um die gesetzliche Gewährleistung,die der verkaufende Händler zu erbringen hat.


    Resultierend daraus muss er alles kostenlos ersetzen,was in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf kaputt geht,es sei denn,er kann beweisen,dass der Fehler beim Kauf nicht vorlag.


    Du musst allerdings dem verkaufenden Händler auch die Möglichkeit geben zu reparieren.Du bist ja jetzt direkt zu einem ortsansässigen gegangen.Für diese Reparatur dürfte der Zug abgefahren sein.

  • Du musst allerdings dem verkaufenden Händler auch die Möglichkeit geben zu reparieren.Du bist ja jetzt direkt zu einem ortsansässigen gegangen.Für diese Reparatur dürfte der Zug abgefahren sein.

    Richtig das wird wohl der Fehler gewesen sein. Ich werde mich aber morgen früh direkt mit der Werkstatt in Verbindung setzen.

  • Garantie kannst dir in die Haare schmieren; bzw eher dein Händler.
    Gewährleistung heißt das Zauberwort. Haben die anderen ja schon genannt mit der Beweislastumkehr...

  • Garantie kannst dir in die Haare schmieren; bzw eher dein Händler.
    Gewährleistung heißt das Zauberwort. Haben die anderen ja schon genannt mit der Beweislastumkehr...

    Genau so werde ich dem dem das morgen sagen. Vielen Dank Allen. Hoffe das ich damit durchkomme

  • Händler hat mich heute angerufen, Glühkerzensteuergerät defekt und das ganze wird auf Gewährleistung getauscht da es nicht nachvollziehbar ist ob der Fehler schon vor dem Kauf da war.


    Dank euch 600€ gespart :thumbup: