ZitatWarst du denn nun mit dem Wagen bei dem Händler, bei dem du gekauft hast? Oder bei einem anderen?
Falls du bei einem anderen warst: falscher Weg. Der kann dir schlicht nur helfen falls a) irgendwas über Kulanz geht oder b) irgendwas über die Garantieversicherung laufen kann. Sonst musst du zahlen.
Die zwölfmonatige Gewährleistung mit der Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate kannst du nur dort geltend machen, wo du den Wagen gekauft hast.
Ergo: dort die Punkte monieren!
Ja ist der verkaufende Händler gewesen. Hatte ich beim Antworten übersehen, den Punkt.