Bei einem nicht verursachten Schaden, der nicht über die eigene Versicherung (also kein Kaskoschaden) reguliert wird, hat man das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Bei Kaskoschäden gibt es das nicht- hier wird der Gutachter ebenfalls durch die eigene Versicherung vorgegeben.
Wenn er anderer meinung ist halt ein gegen Gutachten erstellen lassen , muss ja eh die Versicherung bezahlen und dann gucken was die Versicherung sagt.
Nein, muß sie nicht, wenn man sich vorher mit der Beauftragung des Gutachters durch das "gegnerische" Versicherungsunternehmen einverstanden erklärt hat. Den 2. (eigenen) Gutachter darf man dann zunächst mal schön aus der eigenen Tasche zahlen (Stichwort: Pflicht des Versicherungsnehmers, Kosten gering zu halten). Zunächst mal heisst, dass die Kosten für den Gutachter nur später auf dem Streitweg vor Gericht geltend gemacht werden könnten.
Richtige Reihenfolge wäre- eigenen Gutachter beauftragen, Gutachten einreichen. Wenns der Versicherung nicht passt, wird sie einen eigenen Gutachter rausschicken, das ist ebenfalls ihr Recht, aber hier muss das Unternehmen dann erstmal den Aufwand tragen.
Lass einfach mal den Gutachter des Versicherers kommen. Wirst sehen was er draus macht. Bist du nicht damit einverstanden kannst das immer noch klären und eventuell nen eigenen beauftragen.
Siehe oben. Zusätzlich läuft man hier die Gefahr, daß der Gutachter einfach die Kosten einer Nicht-Vertragswerkstatt als Grundlage nimmt und man anschließend, wenn der Wagen beim repariert wird, mit den tatsächlichen Reparaturkosten hinten und vorne nicht hinkommt.
Warum gibt man jemandem, der danach fragt und offensichtlich damit wenig Erfahrung hat, solche Tipps?