Gebrauchtwagengarantie auch bei Wartung in freier Werkstatt!

  • Moin zusammen,


    der BGH hat ein interessantes Urteil gefällt:


    Zitat

    Er entschied, dass Gebrauchtwagen ihre Garantie auch dann behalten, wenn sie nicht in den Vertragswerkstätten der Hersteller gewartet werden.

    Zu liesen hier auf SPON


    Beim Kauf eines Neuwagens gilt jedoch weiterhin die Werkstattbindung!

  • Interessantes Urteil. Frage mich nur wie die Autohäuser damit umgehen werden? Schließlich geben sie dann ne Garantie auf ein Fahrzeug, bei dem Sie keinen Einfluss auf die Qualität der Reparaturen haben.

  • Die Autohäuser wird das weniger jucken, da sie doch nur Garantien von externen Anbietern verkaufen. Jetzt müssen sich die Garantiegeber etwas überlegen.