Moin zusammen,
der BGH hat ein interessantes Urteil gefällt:
ZitatEr entschied, dass Gebrauchtwagen ihre Garantie auch dann behalten, wenn sie nicht in den Vertragswerkstätten der Hersteller gewartet werden.
Zu liesen hier auf SPON
Beim Kauf eines Neuwagens gilt jedoch weiterhin die Werkstattbindung!