Also eine Garantie ist, wie Soda schon sagte, eine freiwillige Geschichte seitens eines Verkäufers. Völlig egal, ob privat oder gewerblich. Die Bedingungen für die ausgesprochene Garantie werden in einem Vertrag zusammengefasst. Und wenn dort drin steht, dass du garantiebedingte Reparaturen nur bei Werkstatt XY durchführen lassen sollst, dann ist das so. Punkt.
Meistens schließt man eine Gebrauchtwagengarantie über eine Versicherung/Gesellschaft ein. Da ist es sicherlich in den meisten Fällen so, dass wenn du zu einer einigermaßen renomierten Werkstatt fährst, die Garantie bei denen wohl greifen wird.
Abr die Aussage, dass du nur weil du eine Garantie abgeschlossen hast generell in jede x-beliebige Werkstatt fahren kannst und die Kosten dann auf jeden Fall beglichen werden, ist schlichtweg falsch.
Hier mal beispielsweise ein Auszug aus den Bedingungen der EuroPlus (das wird bei anderen größeren Garantiegebern nicht groß anders sein, denke ich)
dazu sicher ganz interessant (was hier aber sonst auch nix zu suchen hat geneuso wie die ganze Diskussion...) http://www.zeit.de/mobilitaet/…l-gebrauchtwagen-garantie
Von der Anzeigepflicht von Schäden während der Laufzeit der Garantie entbindet einen das Urteil allerdings nicht. Der Garantiegeber kann dir nur nicht verweigern die Garantie in Anspruch zu nehmen, wenn du Wartungsarbeiten nicht bei BMW hast machen lassen.
Beispiel:
ZitatIm aktuellen Fall hat der Kläger ein gebrauchtes Auto mit einjähriger Garantie gekauft. Fünf Monate später nahm er den Kundendienst für seinen Wagen in einer freien Werkstatt in Anspruch. Als das Auto wenige Monate später wegen eines Schadens an der Ölpumpe liegen blieb, sollte der Besitzer die Reparaturkosten von 3.300 Euro selbst zahlen. Dem Urteil zufolge greift nun jedoch die Garantie des Gebrauchtwagenhändlers.
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