Nein. Selbst dann nicht, wenn wir mal unterstellen, dass das Material von Belägen und Scheiben
fehlerhaft gewesen sein sollte. Und das ist eher unwahrscheinlich.
Sei mir nicht böse, aber das stimmt so nicht. Wenn Scheibe und Beläge wirklich nicht sachmängelfrei waren, dann muss der Händler (bzw. der Hersteller dem Händler - aber dieses Verhältnis zwischen den Parteien muss den Kunden nicht interessieren) dem Kunden die Kosten ersetzen, die durch einen erneuten Einbau sachmängelfreier Teile entstehen.