Neu-Reifen-Platzer bei 230 km/h

  • Rechung vom Reifenkauf / Rechnung Montage usw alles mit den Bilder hinschicken

    Habe ich alles da - aber der Hersteller meinte, ich solle ihm die Reifen zusätzlich schicken.


    Evtl. noch irgendwie markieren.. Beschriften oder ähnliches...

    Habe ich schon drüber nachgedacht, aber natürlich leicht zu kopieren und in dem Fall dann genau das Gegenteil von dem beabsichtigten Zweck.



    Wahrscheinlich würde ich ein eigenes Gutachten in Auftrag geben...

    Da habe ich schon Auskünfte eingeholt und das scheint nicht so einfach zu sein. Wen würdest du da ansprechen? Was mir so einfällt ist DEKRA, Unfallgutachter, etc. ... aber erste Anfragen waren nicht zufriedenstellend - und des kostet natürlich nochmal zusätzlich, was ich im Erfolgsfall sicher nicht in Rechnung stellen kann ...



    Der erste Ansprechpartner ist der Verkäufer der Reifen.

    Er ist der Vertragpartner und in diesem Verhältnis besteht Gewährleistung.

    In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt dabei eine Beweislastumkehr zu Deinen Gunsten.

    Ja, ist mir dann auch eingefallen. Aber da hatte ich den Hersteller schon angeschrieben. Und der meinte, dass "wir gemäß den gesetzlichen Vorgaben für zwei Jahre ab dem Kauf der Reifen für Sachmängel haften" - ich solle sie also von BMW gleich zu ihm schicken lassen. Wenn ich die richtig verstanden habe, ist das Prozedere dasselbe, egal ob ich es jetzt direkt mit denen abkläre oder ob ich zum Verkäufer gehe und der das dann an der Hersteller weitersendet.


    Aber das ist ein interessanter Punkt.
    Ich habe die Reifen NICHT bei BMW gekauft (Verfügbarkeit). Ist es also besser, wenn ich mich an den Verkäufer wende (obwohl BMW mir schon zugesichert hat, dass die die Reifen zum Hersteller schicken)? Tritt die Beweislastumkehr außer Kraft, wenn ich das ganze OHNE den Verkäufer regele? Kann es sein, dass rechtlich gesehen, dadurch aus dem Gewährleistungsfall ein Garantiefall wird und die Beweislastumkehr wegfällt?


    In diesem Fall würde ich das natürlich doch lieber über den Verkäufer regeln - ansonsten lieber über BMW und den Hersteller direkt (da nun weniger Aufwand).



    Weiß jemand was dazu?

  • Was sagt denn der Verkäufer?


    Das wäre doch der erste Ansprechpartner?

  • Der Hersteller "freut" sich i.d.R. über das Einsenden solcher vermeidlicher Fehlproduktionen, nur so kann man mögliche Konstruktionsfehler erkennen.


    Was mich interessiert: Wie lief das ab bei 230km/h, gab es einen lauten Knall, brach das Auto aus?

  • Der Hersteller ist halt nicht Dein Vertragspartner. Ergo hast Du keine direkten Ansprüche gegen den Hersteller. Ist im Verhältnis zu Dir also quasi Kulanz.


    Ich würde mich immer zuerst an den Verkäufer wenden und dann eben gemeinsam an den Hersteller.


    Solange es klappt kanns Du es natürlich auch direkt über den Hersteller machen. Rein rechtlich ist es aber nicht der korrekte Weg und somit ein gewisses Risiko.

  • Bei solchen Geschichten bekomme ich schon bedenken wenn ich von Runflat auf non Runflat umsteige.
    Ja ich weiß sowas passiert sehr selten aber es kann vorkommen wie man sieht.


    Ich hoffe dir ist nichts passiert?

  • wer ist den nun der reifen hersteller???


    konnte jetzt aus dem kontext nichts einsehen. wenn es so ein ling long reifen ist... sei froh das dir und den anderen nichts passiert ist!!

  • dann ließ mal den thread komplett ;)


    PS: beitrag 6


    EDIT: zu langsam :P

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
    CIC RETROFIT | COMBOX RETROFIT | JBBFE III (D-CAN) RETROFIT
    DIAGNOSE BLOCKER | iDRIVE DATA DISPLAY

  • dann ließ mal den thread komplett ;)


    PS: beitrag 6


    EDIT: zu langsam :P

    warscheinlich bin ich nnoch zu verschlafen hab zwei mal gelesen und doch überlesen. :fail:


    sry. bei einem conti sollte sowas natürlich nicht passieren. ?(