AP Gewindefahrwerk in Österreich

  • Hallo
    Da ich demnächst auf der Suche nach einer Tieferlegung bin habe ich mich mal schlau gemacht, anfangs war ich ziemlich angetan von eibach tieferlegungsfedern.
    Die auch glaube ich ziemlcih gut aussehen.
    Danach habe ich gesehen das es ja auch ein gewindefahrwerk von Ap geht was ja laut den ganzen erfahrungen nicht so schlecht sein soll.


    So nun zu meiner eigentlichen Frage.(Grundsätzlich geht es den Einbau in Österreich und Typisierung)
    Das Auto ist ein E92 320 D vfl ohne M-Paket
    Ich fahre im Moment die ZP5 19 Zoll Et 35 (Vorne: 8.5j mit 225, hinten 9,5j mit 255)
    gibt es grundsätzlich Probleme beim Einbau ?


    und die frage die ich mir viel mehr stelle, wie sieht das aus beim eintragen lassen, bekomme ich das Fahrwerk eingetragen ?
    Gibt es eine "Abrissschraube" oder wird das jetzt anders bezeichnet ?


    Bin bei diesem Thema leider nicht ganz auf der Höhe xD


    Wäre nett wenn mir jemand der Ahnung hat von der Typisierung in Österreich etwas unter die Arme greifen kann =)


    Lg benny (Frohe Ostern euch allen )

  • servus,



    Infos zum Eintraen gibt's hier und hier, einfach mal einlesen. Wenn du dich daran hälst wirst du es auch mit großer Wahrscheinlichkeit auch eingetragen bekommen. Abrissschraube oder Ring gibt ist vermutlich dabei ( beim KW isses so )


    Erfahrungen zum Ap gibt's hier zum Sau futtern.

  • Eintragung vom Gewinde geht problemlos ... Abrissschraube gibt´s auch nicht mehr.
    Bekommst im Zulassungsschein einen Eintrag (Höhe Verstell Ring zu einer Referenz .. z.B. Befestigungsschraube).
    Wenn du unter 11cm Bodenfreiheit gehst, dann kommt noch ein Hinweis rein, dass der Fahrzeuglenker aufgrund der geringen Bodenfreiheit besonders aufmerksam sein muss :D


    Genauen Wortlaut kann ich dir jetzt nicht geben, weil ich meine Zulassungsscheine nicht zur Hand habe.


    Ciao Peter

  • Danke euch beiden :)
    Hatte nur die befürchtung das vielleicht doch nicht so einfach ist diese eingetragen zu bekommen, bei den gaengigen gfw liest man ja des oefteren wie wsie eingetragen werden zwecks "nachtreaglicher" tieferlegung, war mir nicht wirklich sicher ob die bei dem ap auch so gehandhabt werden koennen, leider besteht ja nur bei uns im oesterreich diese problematik :-/


    Wuensche euch noch ne gute nacht

  • Eintragung selbst ist kein Problem wenn die erforderlichen Auflagen erfüllt werden, wie Freigängigkeit der Reifen, Abstand zur Felge etc.


    Wenn das Fahrwerk für das Fahrzeug gebaut wurde gibts da kaum Probleme allerdings ist die Eintragung nicht ganz billig da du zum Ziviltechniker musst.


    Gruß


    *edit* Soweit ich das noch im Kopf habe muss das Fahrwerk nur gegen runterdrehen gesichert sein, da gibts verschiedene Möglichkeiten wie Abrissschrauben, Schweißpunkt etc.

  • Eintragung selbst ist kein Problem wenn die erforderlichen Auflagen erfüllt werden, wie Freigängigkeit der Reifen, Abstand zur Felge etc.


    Wenn das Fahrwerk für das Fahrzeug gebaut wurde gibts da kaum Probleme allerdings ist die Eintragung nicht ganz billig da du zum Ziviltechniker musst.

    Ist das aufgrund dessen weil es ein fahrwerk und anderen felgen sind ?
    Wie würde das aussehen wenn ich zuerst sie felgen eintragen lasse, dann sind diese ja schon eingetragen und dann im weiteren sinn das fahrwerk ?
    Oder bin ich da jetzt auf dem holzweg ?


    Lg benny


    Ps.: von wieviel mehr reden wir eigentlich ?

  • Hatte damals das selbe Problem.


    Felgen kann man direkt bei der Landesregierung eintragen lassen.


    Sobald jedoch Fahrwerk und Felgen verändert wurden, egal ob 1 Teil eingetragen oder nicht muss man zum Zivilgutachter.


    Je nach Gutachter kann man mit ca. 300-400 Euro rechnen.



    Ein Freund hatte alles beim Zivi eingetragen (Federn, Felgen, Spurplatten) -> Kaufte sich andere Felgen (andere Breite und Et) -> musste wieder ein neues Gutachten erstellen lassen.



    Totaler Witz hier in Österreich, darum bleibe ich jetzt beim M Fahrwerk.


    Man muss aber auch aufpassen soweit ich weis ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen werden einem nichtmal Felgen bei der Landesregierung eingetragen.


    Gruß


    Hier sind noch ein paar Infos zu finden:



    Home - TÜV AUSTRIA
    Wir sichern Zukunft, der einzige Technische Überwachungs-Verein [TÜV] in Österreich: Sicherheit, Qualität, Innovation & Weiterbildung in +34 Ländern.
    www.tuev.at

  • Danke für die ausführung
    Die einzige frage die ich mir jetzt noch stelle ist die, da jetzt so wies aussieht das fw gutten500-600 kostet plus einzelabnahme 400 heißt gute 1000 kostet, und das performance fahrwerk ja nur nen tick mehr kostet, wäre es da nicht besser dieses einzubauen da dort vielleicht weniger komplikationen auftreten?
    Und viel wichtiger ist die frage muss ich das bmw performance fw eintragen lassen ? Obwohl es ein direkter nachrüstsatz von bmw ist ?


    Und um das ganze paket an fragen abzuschließen am ende noch eine dumme frage
    Wenn ich nur federn verbaue muss ich trotzdem zum
    Zivi ? Oder ?


    Lg benny

  • Also ...
    Ich habe beim E92, KW Gewinde, Spurplatten VA und HA, sowie BMW Alus (Performance 313) die für meinen nicht freigegeben waren (brauchte eine Bescheinigung von BMW) bei der Landesregierung eingetragen > kein Zivi erforderlich.
    Beim E46, DTS Gewinde, Spurplatten VA und HA, sowie BMW Alus in 18" (Performance 269), die bei meinem auch nicht freigegeben waren (waren gar keine 18" im Schein) ebenfalls bei der Landesregierung. Das Ganze wurde so tief eingetragen, dass ich gestern freiwillig höher gedreht habe :D .


    Anschlag, Schweißpunkt oder Abrissschraube brauch´s nicht mehr !


    Es war mal so, dass nicht mehr als eine Komponente bei der Landesregierung eingetragen werden konnte (Felgen, Federn / Fahrwerk und / oder Spurplatten), das ist aber (zumindest bei uns) Geschichte.


    Ciao Peter