In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen das es beim Verkauf noch nicht war, danach erst du.
335i Turboschaden....
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Nein, innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler.
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also quasi den Händler anrufen, ihm das Problem schildern und die kosten für die Reparatur verlangen?
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Und die Getriebeölwanne hast du auch schon selbst bezahlt! Ich fasse es nicht
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also quasi den Händler anrufen, ihm das Problem schildern und die kosten für die Reparatur verlangen?
genau so, falls er abblockt .. nen guten anwalt suchen und auf dein gutes Recht bestehen...
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Gekauft wie gesehen gibbet nimmer und Gewährleistung muss an privat immer gegeben werden, deswegen verkauft man als Händler auch keine viel gefahrenen oder Karren mit macken an privat.
Fürs nächste mal biste nun schlauer!
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Das stimmt... ich werde euren Rat befolgen und euch informieren sobald was dabei raus gekommen ist
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Ich drücke dir die Daumen
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Ich habe dem Händler damals mein altes Auto in Zahlung gegeben, hierfür haben wir extra einen Kaufvertrag gemacht in dem ich ihm mein altes Auto quasi verkaufe.
In dem Kaufvertrag vom 335i ist die Anmerkung enthalten *Handelt der Verkäufer als Unternehmer, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung.Habe ich in dem Falls als Unternehmer gehandelt?
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Hast du ein Gewerbe angemeldet von diesem aus du den Verkauf getätigt hast? Wenn nein, dann bist du als privater Verkäufer aufgetreten... Mensch Junge, mach es dir ned so schwer... Nimm den Telefonhörer in die Hand, sollte der Händler auf stur stellen => ab zum Anwalt