Preisnachlass für Vorschaden

  • Mir ist einer mit ca. 30kmh hinten rein gefahren. Schaden ca. 2500?. Laut Gutachter ist das Auto nun ein Unfallwagen welcher unbedingt anzugeben ist! Aber er meint auch das es da Klassifizierungen gibt und meiner in die unterste fällt.


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  • Natürlich kommt es auf die Definition an. Hier gibt es Rechtsprechung.


    Ein Verkehrsunfall setzt per Definition einen straßenverkehrsspezifischen Gefahrzusammenhang voraus.


    Ein entscheidendes Merkmal eines Unfalls im Allgemeinen ist einen Einwirkung von außen.


    Hier handelte es sich also relativ sicher nicht um einen (Verkehrs-)Unfall.


    Die Frage ist also, ob ein erheblicher Schaden am Fahrzeug aus anderen Gründen (z.B. Vandalismus) auch offenbart werden muss.


    Vielleicht habe ich morgen bissl Zeit für eine kurze Recherche.